


Die "Hinweise für die Überprüfung der Standsicherheit von baulichen Anlagen durch den Eigentümer/ Verfügungsberechtigten" – Fassung September 2006 - sollen (insbesondere private und kommunale) Eigentümer/Verfügungsberechtigte in ihrer Verantwortung für die Standsicherheit von Gebäuden unterstützen und bieten eine wertvolle Hilfe für den Unterhalt ihrer Gebäude. Die "Hinweise" erläutern für bestimmte Gebäudetypen mit höherem Gefährdungspotential und höheren Schadensfolgen, wie bei Überprüfungen vorgegangen werden kann. Sie enthalten einen Prüfkatalog für die verschiedenen Bauweisen und geben Orientierungswerte für Überwachungszeiträume an.
Für bauliche Anlagen im Verantwortungsbereich des Freistaates Bayern gilt der Einführungserlass zur Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV), Stand Juli 2008.