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Contracting-Initiative Bayern



Leitfaden Contracting

der Bayerischen Staatlichen Hochbauverwaltung

Contracting-Maßnahmen sind eine interessante Möglichkeit, um die Anlagentechnik im Gebäudebestand ohne den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel zu modernisieren, den Energieverbrauch zu reduzieren, Kosten bei der Energieversorgung einzusparen und die Klimaschutzziele der Politik zu unterstützen. Um dem Fachanwender die Durchführung von Contracting-Ausschreibungen zu erleichtern, hat die Bayerische Staatliche Hochbauverwaltung einen Leitfaden Contracting erarbeitet. Grundlage hierfür waren die Leitfäden der Deutschen Energie-Agentur (dena), die auf der Basis bisheriger Erfahrungen der Staatsbauverwaltung mit dem Ziel der Vereinfachung und Beschleunigung angepasst wurden.

Eine Kurzinformation ist dem Faltblatt zu entnehmen.

Der Leitfaden gliedert sich in die Bereiche



Diese beinhalten jeweils Arbeitshilfen als auch die erforderlichen Ausschreibungsunterlagen.



Projektbeispiele zu Contracting-Maßnahmen


Ansprechpartner



Haftungsausschluss

Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern stellt Ihnen die Dateien des Leitfadens (Unterlagen) als unverbindliche Serviceleistung zur Verfügung. Wir haben die verwendeten Unterlagen und Vertragsklauseln bei Erstellung geprüft. Eine Haftung kann nicht übernommen werden.
Die Unterlagen sind aus der Perspektive des Freistaats Bayern konzipiert. Wir gestatten den Nutzern dieser Seite die Verwendung der Unterlagen und Vertragsklauseln. Dies entbindet den Verwender aber nicht von der Pflicht, die Unterlagen und Vertragsklauseln vor Verwendung in der konkreten Situation selbst zu prüfen. Insbesondere kann die Veränderung der tatsächlichen Voraussetzungen des Projekts die Sinnhaftigkeit der Unterlagen und insbesondere auch die rechtliche Wirksamkeit der verwendeten Vertragsklauseln beeinträchtigen.