Ein besonderer Schwerpunkt der Städtebauförderung ist zunehmend die Zielsetzung des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt. Hier gilt es, in besonders benachteiligten und von der allgemeinen Entwicklung der Städte abgekoppelten Quartieren vor allem auch durch städtebauliche Maßnahmen eine soziale Aufwärtsentwicklung einzuleiten oder präventiv einer Abwärtsentwicklung vorzubeugen. Im Sinne der Gemeinschaftsinitiative soll durch eine besondere Organisation der Maßnahmen vor Ort und eine weit reichende Bündelung mit anderen Förderbereichen – mit der Städtebauförderung als Leitprogramm – eine ganzheitliche Erneuerung und Stabilisierung der Quartiere erreicht werden. Durch eine begleitende Evaluation und Wirkungskontrolle der Maßnahmen sind vor allem die Aspekte Qualität und Effektivität gesichert.
Die Gemeinschaftsinitiative "Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt" wurde 1996 von der Konferenz der Bauminister der Länder als nationales Aktionsprogramm zur Stabilisierung von Problemgebieten in Städten und Gemeinden ins Leben gerufen, das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm gleichen Namens wurde 1999 aufgelegt. Von 1999 bis 2011 haben Bund und Freistaat mehr als 260 Mio. Euro für die Maßnahmen der bayerischen Programmkommunen bereit gestellt.