



Der gebündelte und zielgerichtete Einsatz aller verfügbaren Ressourcen und Programme ist ein Kernelement der Gemeinschaftsaufgabe "Soziale Stadt". Ohne die Förderung von sozial-integrativen oder sonstigen nicht-investiven Maßnahmen durch andere Ressorts oder Förderstellen sind nachhaltige Erfolge in den Quartieren in der Regel kaum zu erzielen. Aber auch andere Investitionsförderungen wie z. B. die Wohnraumförderung können eine wichtige Rolle in den Programmgebieten spielen Die Oberste Baubehörde unterstützt diesen Gedanken mit einer interministeriellen Arbeitsgruppe, an der sich zahlreiche weitere bayerische Staatsministerien beteiligen. Auch in den anderen Städtebauförderungsprogrammen gewinnt die Mittelbündelung zunehmend an Bedeutung.
Grundlage für die Mittelbündelung im "Soziale Stadt" Prozess ist das Integrierte Handlungs- oder Entwicklungskonzept, das den Einsatz der Finanzhilfen der verschiedenen Ressorts koordiniert. Eine besondere Rolle kommt hierbei den Bezirksregierungen zu, die die Kommunen bei der Beschaffung von Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten im Sinne eines wirtschaftlich sinnvollen Zusammenwirkens unterstützen.
Informationen anderer Ressorts und Förderbereiche, die gegebenenfalls für eine ergänzende Förderung in den Programmgebieten in Betracht kommen, finden Sie hier.