



Der Ausbauplan für die Staatsstraßen stellt die Ausbauziele der Bayerischen Staatsregierung im Staatsstraßenbau maßnahmenbezogen dar. Im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Ausbauplan keine Gesetzeskraft. Der Ausbauplan beinhaltet sowohl Neubauprojekte (Ortsumfahrungen, Verlegungen, neue Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte (Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen, Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen). Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und Ausbauprojekte (Gesamtkosten weniger als 1,0 Mio. Euro brutto bzw. längenspezifische Kosten weniger als 0,5 Mio. Euro pro Kilometer brutto) sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.
Der Ausbauplan wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der derzeit gültige 7. Ausbauplan wurde am 11.10.2011 vom Ministerrat beschlossen und ist rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Die Projekte des 7. Ausbauplans und deren Dringlichkeit sind in der nachfolgenden Dringlichkeitsliste und Karte dargestellt:

7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern – Dringlichkeitsliste

7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern – Karte
Für die Aufstellung des Ausbauplans wurde ein Bewertungsverfahren eingesetzt, das aus den Komponenten Nutzen-Kosten-Analyse (NKA), Raumwirksamkeitsanalyse (RWA) und Umweltrisikoeinschätzung (URE) besteht. Dieses ermöglicht eine Dringlichkeitsreihung der erwogenen Projekte nach bayernweit einheitlichen und objektiven Kriterien. Hierzu wurden alle erwogenen Projekte diesen Bewertungsverfahren unterzogen.

Vertiefte Informationen zum 7. Ausbauplan (Stand: 11.10.2011)

Bewertungsverfahren – Teil: Nutzen-Kosten-Analyse

Bewertungsverfahren – Teil: Raumwirksamkeitsanalyse

Bewertungsverfahren – Teil: Umweltrisikoeinschätzung

Informationssystem 7. Ausbauplan - Ergebnisse der Projektbewertung