Änderungen im Förderprogramm "Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast" nach Art. 13 f Finanzausgleichsgesetz (FAG)
Seit 1999 werden Gemeinden aus dem FAG gefördert, wenn sie die Sonderbaulast für Ortsumfahrungen im Zuge von Staatsstraßen übernehmen. Nach diesem Modell wurden bislang 64 Umfahrungen (Stand: 1. Januar 2012) gefördert. Mit dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 wird das Förderprogramm auch 2011/12 fortgeführt und der Förderkatalog erweitert.
Förderfähig sind in den Jahren 2011 und 2012
- der Bau von in gemeindlicher Sonderbaulast stehenden Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen,
- die Änderung von bestehenden Kreuzungen zwischen Staats- und Gemeinde- oder Kreisstraßen sowie zwischen Staats- und Gemeinde- und Kreisstraßen, soweit die betroffenen Gemeinden und Landkreise die Änderungskosten übernehmen und
- der Bau von unselbständige Radwege an Staatsstraßen,
wenn mit den Bauarbeiten vor dem 31.12.2012 begonnen wird.
In den förderfähigen Kosten dieses Förderprogramms werden auch die von Gemeinden oder Landkreisen (bei der Änderung von Kreuzungen zwischen Staats- und Kreisstraßen) getragenen Planungskosten mit einem Pauschalbetrag berücksichtigt.
Stand 01.01.2012