"Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)"
Mit der Bekanntmachung vom 10. November 2008 (AllMBl S. 707) zu den "Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)" wurden folgende wesentlichen Änderungen vorgenommen:
- Förderung von unselbständigen Geh- und Radwegen nach Art. 13 c FAG an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auch innerorts (auch als gemeinsame (kombinierte) Geh- und Radwege),
- Absenkung der Bagatellgrenze bei Straßenbauförderungen nach Art. 13c FAG von 100.000 € auf 50.000 € (die Einwohner bezogenen Bagatellgrenzen gelten unverändert),
- Verwendungsbestätigung bei Festbetragsförderung und bei Förderung mit Kostenpauschalen - soweit diese im Zuwendungsbescheid gestattet worden ist; die Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises entfällt damit,
- notwendige Rettungsgrabungen werden förderfähig, soweit der Zuwendungsempfänger im Rahmen einer denkmalschutzrechtlichen Auflage dazu verpflichtet ist,
- Aufnahme einer Regelung bei Zweckentfremdung einer geförderten Baumaßnahme in den "Besonderen Nebenbestimmungen-Straßenbau - BNBest-Stra"