


Der Freistaat Bayern fördert
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen Rechts, des privaten Rechts sowie natürliche Personen sein.
Ein Rechtsanspruch auf die beantragte Förderung besteht nicht.
Maßnahmen, die ohne unsere vorherige Zustimmung begonnen wurden, werden nicht gefördert.
Rechtliche Grundlagen |
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| Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz |
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| Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende |
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Information |
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Arbeitsblatt Nr. 3 - Studentenwohnhäuser
Broschürenportal - zur Online-Bestellung
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Antragsvordrucke |
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Antrag - Stud I
Neubau, Erwerb, Um- und Ausbau
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Antrag - Stud-Instand
(Instandsetzung)
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Sonstige Vordrucke |
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| Einnahmen- und Ausgabenübersicht für geförderten Wohnraum für Studierende - Stabau IV-Stud |
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Ratenabruf und Verwendungsnachweis (Neubau, Erwerb, Um- und Ausbau)
(Nur für die prüfenden Behörden)
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| Bestätigung der zuständigen Stelle |
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| Auszahlungsantrag / Verwendungsnachweis (Instandsetzung) - Stud-InstandVN |
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| Erklärung zum Verwendungsnachweis |
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Aktionslogo 2011 - 2013 der Staatsbauverwaltung "Aufbruch Bayern" |
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Aktionslogo farbig
(darf nur für den Druck auf Bautafeln oder im Zusammenhang mit Publikationen bei Richtfesten u. ä. verwendet werden)
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