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Ausländerrecht

Zuwanderung und Integration

Die Bayerische Staatsregierung setzt auf eine verantwortungsbewusste Zuwanderungspolitik, die die Identität unseres Staates mit seiner christlich-abendländischen Prägung bewahrt und die Interessen unserer Bürger gebührend berücksichtigt. Grundlage ist das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) vom 30.07.2004, (BGBl. I S. 1950), das gemäß § 1 "der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland" dient.

Unsere Leitlinien heißen: Der entscheidende Maßstab für Zuwanderung ist die Integration der hier lebenden Ausländer. Eine echte Integration ist nur dann möglich, wenn die Zahl der zu Integrierenden begrenzt ist und durch eine sozialverträgliche Steuerung des Zuzugs von Ausländern die Akzeptanz der einheimischen Bevölkerung gewahrt bleibt. Nur so ist ein friedliches Miteinander von Menschen aus verschiedenen Kulturkreisen zu gewährleisten.

Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss sich nach besten Kräften in unsere rechtliche, politische und gesellschaftliche Ordnung einfügen. Zuwanderer sollten nicht nur die deutsche Sprache beherrschen und unsere Rechtsordnung anerkennen, sondern auch die Grundwerte unserer Gesellschaft mit ihren Wurzeln in Christentum, Humanismus und Aufklärung akzeptieren.

Rund 6,7 Millionen Ausländer leben derzeit in Deutschland, davon circa 1,1 Millionen in Bayern. Für ihre Integration in Staat, Gesellschaft, Arbeitsleben und Kultur sind verlässliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie die eigene Bereitschaft, bestehende Integrationsangebote anzunehmen. Integration ist keine Einbahnstraße, sondern ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Sie erfordert nicht nur Anstrengungen der Aufnahmegesellschaft, sondern vor allem die Bereitschaft der Ausländer selbst. Die Politik muss die Integration fördern, aber die Integrationswilligkeit auch fordern.

Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die in Bayern von allen Ministerien im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit wahrgenommen wird. Die Koordination erfolgt durch das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Mehr zum Thema

Integrationspolitik der Bayerischen Staatsregierung

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