Bürgerservice
Bayerischer Behördenwegweiser
Der
Bayerische Behördenwegweiser
enthält ausführliche Informationen zu über 900 staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen.
Sie können z.B. erfragen, welche Voraussetzungen für bestimmte Behördenleistungen erfüllt sein müssen, welche Rechtsvorschriften gelten und welche Kosten anfallen. Weiterführende Hinweise erhalten Sie als Links. Zum Teil können Sie auch Merkblätter oder Formulare abrufen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, ans Ziel zu kommen: Entweder über die Stichworteingabe, über die alphabetische Liste oder über die sogenannten 'Lebenslagen' können Sie die einzelnen Behördenleistungen aufrufen. Wenn Sie zusätzlich einen Ort oder eine Postleitzahl eingeben, werden Sie zu der zuständigen Behörde vor Ort geführt.
Im Bayerischen Behördenwegweiser sind alle staatlichen Behörden und die ca. 2000 bayerischen Kommunen mindestens mit ihren Anschriften und Kommunikationsadressen enthalten; auch Öffnungszeiten und zuständige Ansprechpartner sind z. T. gespeichert. Über die Internetadresse der Behörde/Kommune können weitere lokale Informationen abgerufen werden.
Servicestelle BAYERN DIREKT
BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter der Telefonnummer 01801 - 20 10 10 oder per E-Mail unter
direkt@bayern.de
erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.
Die Servicestelle ist von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Ein Anruf aus dem Netz der Deutschen Telekom kostet 3,9 Cent pro Minute.
Barrierefreie Information und Kommunikation
Systeme der Informationsverarbeitung, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sollen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Zum
Barrierefreien Internet
haben sowohl die Bundesregierung als auch die bayerische Regierung ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz erlassen, das jeweils durch Ausführungsverordnungen ergänzt wird.