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Bayerischer Behördenwegweiser

Der Bayerische Behördenwegweiser enthält ausführliche Informationen zu über 1500 staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen.

Sie können z.B. erfragen, welche Voraussetzungen für bestimmte Behördenleistungen erfüllt sein müssen, welche Rechtsvorschriften gelten und welche Kosten anfallen. Weiterführende Hinweise erhalten Sie als Links. Zum Teil können Sie auch Merkblätter oder Formulare abrufen, die Sie an Ihrem PC ausfüllen können.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, ans Ziel zu kommen: Entweder über die Stichworteingabe, über die alphabetische Liste oder über die sogenannten 'Lebenslagen' können Sie die einzelnen Behördenleistungen aufrufen. Wenn Sie zusätzlich einen Ort oder eine Postleitzahl eingeben, werden Sie zu der zuständigen Behörde vor Ort geführt.

Im Bayerischen Behördenwegweiser sind alle staatlichen Behörden und die ca. 2000 bayerischen Kommunen mindestens mit ihren Anschriften und Kommunikationsadressen enthalten; auch Öffnungszeiten und zuständige Ansprechpartner sind z. T. gespeichert. Über die Internetadresse der Behörde/Kommune können weitere lokale Informationen abgerufen werden.

Dienstleistungsportal Bayern

Am 28.12.2009 wurde von Innenminister Joachim Herrmann und Wirtschaftsminister Martin Zeil das neue Dienstleistungsportal Bayern http://www.eap.bayern.de freigeschaltet. Über dieses Portal können sich Dienstleister bequem elektronisch und rund um die Uhr über alle für ihre Tätigkeit erforderlichen Formalitäten und Verfahren und über die zuständigen Behörden informieren. Das Portal ist als Gemeinschaftsprojekt von Innen- und Wirtschaftsministerium und unter Mitwirkung der Wirtschaftskammern und der Kommunalen Spitzenverbände entstanden.

Mit dem Internetangebot wurden zeitgerecht auch die Vorgaben der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie umgesetzt. Deren Ziel ist der Abbau bürokratischer Hindernisse und die Förderung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs.

Mit Hilfe einer übersichtlichen Menüführung kann der interessierte Dienstleister durch das System navigieren und erhält die einschlägigen allgemeinen Informationen über rechtliche Voraussetzungen, Formalitäten, Verbände, Organisationen, Register und Rechtsbehelfe. Ferner werden jeweils die sachlich und örtlich zuständige Behörde und - sofern einschlägig - der zuständige Einheitliche Ansprechpartner angezeigt. Notwendige Formulare können heruntergeladen oder entsprechende Online-Verfahren aufgerufen werden.

Servicestelle BAYERN | DIREKT

BAYERN | DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter der Telefonnummer 089 - 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu aktuellen Themen und Internetquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung.

Die Servicestelle ist - außer feiertags - von Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 16:00 erreichbar.

Barrierefreie Information und Kommunikation

Systeme der Informationsverarbeitung, Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sollen für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sein. Zum barrierefreien Internet wurden sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene Behinderten-Gleichstellungsgesetze erlassen, die jeweils durch Ausführungsverordnungen ergänzt werden.


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