Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

Barrierefreies Internet

Menschen mit Behinderungen sollen die neuen Medien, insbesondere das Internet - genauso benutzen können wie andere auch.

Im April 2002 wurde auf Bundesebene das Behindertengleichstellungsgesetz und im Anschluss daran im Juli 2002 die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) erlassen.
Das Bundesgleichstellungsgesetz und die zugehörige BITV des Bundes richten sich an Bundesbehörden, sodass die Standards und Zeitrahmen der BITV nach diesen Vorschriften nur für Bundesbehörden Geltung haben.

Die einzelnen Länder haben jeweils entsprechende Gleichstellungsgesetze und ggf. zugehörige Ausführungsverordnungen für die Behörden des Landes erlassen. Deren Inhalte nehmen z.T. Bezug auf die BITV, haben aber auch eigenständige Regelungen. Eine Übersicht enthält z.B. das Modul "Barrierefreies E-Government" des E-Government-Handbuches des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

In Bayern ist im August 2003 das Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung – Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - (BayBGG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Vorschriften richten sich an die "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 9 Abs. 1 BayBGG", worunter die bayerischen staatlichen und kommunalen Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen, die der Aufsicht des Staates oder von Kommunen unterliegen.

Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt die Bayerische Staatsregierung u.a. zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat auf dieser Grundlage die Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayBITV) erarbeitet. Seit 1. Januar 2007 sind alle staatlichen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern verpflichtet, ihre Internetangebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Welche technischen Standards dabei zu berücksichtigen sind, richtet sich aus Gründen der Einheitlichkeit nach den Standards der BITV des Bundes.

Weiterführende Links