Barrierefreies Internet
Menschen mit Behinderungen sollen die neuen Medien, insbesondere das Internet - genauso benutzen können wie andere auch.
Im April 2002 wurde auf Bundesebene das
Behindertengleichstellungsgesetz
und im Anschluss daran im Juli 2002 die
Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)
erlassen.
Das Bundesgleichstellungsgesetz und die zugehörige BITV des Bundes richten sich an Bundesbehörden, sodass die Standards und Zeitrahmen der BITV nach diesen Vorschriften nur für Bundesbehörden Geltung haben.
Die einzelnen Länder haben jeweils entsprechende Gleichstellungsgesetze und ggf. zugehörige Ausführungsverordnungen für die Behörden des Landes erlassen. Deren Inhalte nehmen z.T. Bezug auf die BITV, haben aber auch eigenständige Regelungen. Eine Übersicht enthält z.B. das Modul "Barrierefreies E-Government" des
E-Government-Handbuches
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
In Bayern ist im August 2003 das
Bayerische Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung
– Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - (BayBGG) in Kraft getreten. Die gesetzlichen Vorschriften richten sich an die "Träger öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 9 Abs. 1 BayBGG", worunter die bayerischen staatlichen und kommunalen Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen, die der Aufsicht des Staates oder von Kommunen unterliegen.
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ermächtigt die Bayerische Staatsregierung u.a. zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat auf dieser Grundlage die
Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik
(BayBITV) erarbeitet. Seit 1. Januar 2007 sind alle staatlichen Behörden sowie sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaats Bayern verpflichtet, ihre Internetangebote schrittweise technisch so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderung grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Welche technischen Standards dabei zu berücksichtigen sind, richtet sich aus Gründen der Einheitlichkeit nach den Standards der BITV des Bundes.