


Unter dem Oberbegriff "Kommunale Partnerschaften" sind die partnerschaftlichen Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland und in den neuen Ländern zusammengefasst. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder. Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen. Bayerische Kommunen unterhalten derzeit 1249 Partnerschaften:
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden. Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet.
Für die Staatsregierung ist – z.B. im Hinblick auf Staatsbesuche – ein Überblick über die Partnerschaften bayerischer Kommunen nötig. Daher werden die Gemeinden, Landkreise und Bezirke gebeten, entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Oktober 1987 den Abschluss kommunaler Partnerschaften oder etwaige noch nicht gemeldete Partnerschaften dem Bayerischen Staatsministerium des Innern auf dem Dienstweg mitzuteilen.
Anregungen zur Aktualisierung der Daten nehmen auch gerne entgegen an: sachgebiet-IB3@stmi.bayern.de