



Die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung der Kommunen stößt seit einiger Zeit auf reges Interesse der Beteiligten. Demographische Entwicklung, Globalisierungstendenzen und der Zwang zu kostengünstiger, Ressourcen schonender Aufgabenerfüllung verstärken das Interesse der Kommunen an den verschiedenen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Den Kommunen bietet sich eine Vielzahl von Kooperationsmöglichkeiten mit unterschiedlicher Rechtsverbindlichkeit an. Sie reicht von der Gründung formloser Arbeitsgemeinschaften bis zur Koordination gemeindeübergreifender Bauleitplanung. Gemeinsam erstellte und genutzte Infrastruktureinrichtungen zählen ebenso zur interkommunalen Zusammenarbeit wie die Zusammenlegung von Behörden oder der Betrieb gemeinsamer Unternehmen.
Die rechtliche Grundlage bietet das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG), das die verschiedenen öffentlich-rechtlichen Zusammenarbeitsformen umfasst:
Daneben haben die Kommunen auch die Möglichkeit, sich in privatrechtlichen Rechtsformen (AG, GmbH, e.V., Stiftungen) zusammen zu schließen.
Zudem hat Bayern Staatsverträge mit Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen geschlossen, nach denen eine Zusammenarbeit mit Kommunen dieser Länder für bayerische Kommunen auch über die Landesgrenzen hinweg möglich ist.
Die innerstaatlichen Rechtsformen werden ergänzt durch die im europäischen Recht wurzelnde Konstruktion des Europäischen Verbundes zur territorialen Zusammenarbeit (EVTZ). Sie ermöglicht zweckverbandsähnliche Zusammenschlüsse mit Kommunen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt, wo immer es möglich und sinnvoll ist, interkommunale Kooperationen. Es liegt jedoch in der Entscheidung der Kommunen, die Handlungsspielräume zur Kommunalen Zusammenarbeit auszuschöpfen.
Die Möglichkeiten für die interkommunale Zusammenarbeit sind vielfältig. Zu denken wäre z.B. an die Bereiche Bauhof, Feuerwehr, Abwasser- und Wasserversorgung, Breitbandversorgung, Flächenmanagement, Standesamt, Beschaffung und Ausschreibung von Dienstleistungen, EDV, Verwaltung (Beispiel: gemeinsame Steuerverwaltung), Tourismus, Kooperation im Bereich Jugendarbeit, E-Government und kommunales Behördennetz.