Datenschutz
Mit dem Datenschutz soll das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Vor allem geht es um den Schutz der Privatsphäre der Bürger im Zeitalter der modernen Informationsverarbeitung.
Wichtigste Rechtsgrundlage des Datenschutzes sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Länder (in Bayern das Bayer. Datenschutzgesetz, BayDSG).
Das BDSG gilt für die öffentlichen Stellen des Bundes und für die Privatwirtschaft. Das BayDSG gilt für bayerische Behörden und Gerichte. Die genannten Gesetzestexte sind auf den Internetseiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, des Bayer. Landesbeauftragten für den Datenschutz und des Landesamtes für Datenschutzaufsicht verfügbar (Links siehe unten).
Neben den allgemeinen Datenschutzgesetzen gibt es bereichsspezifische Vorschriften, die den Datenschutz in einzelnen Gesetzen entweder umfassend oder in Teilbereichen mit einzelnen Vorschriften regeln.
Für die Einhaltung des Datenschutzes ist jede Behörde und jedes Unternehmen selbst verantwortlich. Die Einhaltung des Datenschutzes bei Behörden haben auch die obersten Dienstbehörden in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich sicherzustellen. Das ist das zuständige Staatsministerium bei Staatsbehörden und das zuständige Bundesministerium bei Bundesbehörden. Die Einhaltung des Datenschutzes bei Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben, kontrolliert das Landesamt für Datenschutzaufsicht, das seine Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnimmt.
Die Einhaltung der Datenschutzvorschriften wird von folgenden Stellen kontrolliert, an die sich jede Bürgerin und jeder Bürger wenden kann:
1. Öffentlicher Bereich (Behörden):
Kontrolle des Datenschutzes bei Bayerischen Landesbehörden (z. B. Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Landratsamt, Finanzamt, Polizei, Allgemeine Ortskrankenkasse):
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon (089) 21 26 72 - 0
Fax: (089) 21 26 72 - 50
E-Mail:
poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet:
www.datenschutz-bayern.de
Kontrolle des Datenschutzes bei Behörden des Bundes (z. B. Bundesamt für Finanzen, Kreiswehrersatzamt, Arbeitsamt) und bei Unternehmen, die Telekommunikationsdienste erbringen:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
Telefon (022899) 7799-0,
Fax (022899) 7799-550
E-Mail:
poststelle@bfdi.bund.de
Internet:
www.bfdi.bund.de
2. Nicht-öffentlicher Bereich (Privatwirtschaft):
Kontrolle des Datenschutzes bei privaten Stellen in Bayern (z. B. Auskunfteien, Kreditschutzeinrichtungen, Banken, Versicherungen):
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 27
91522 Ansbach
Telefon (0981) 53 - 1301
Fax (0981) 53 - 5428
E-Mail:
datenschutz@reg-mfr.bayern.de
Internet:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht