


Private Zuwendungen in Form von Sponsoring, Werbung, Spenden oder mäzenatischen Schenkungen erhalten auch für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte zunehmende Bedeutung. Um die Verfahrensabläufe transparenter zu gestalten und jeden Anschein von Einflussnahme auf den Staat zu vermeiden, hat die Bayerische Staatsregierung am 14.09.2010 eine Sponsoringrichtlinie erlassen, die für alle wesentlichen Formen der geldwerten Unterstützung des Staates durch Private einen einheitlichen Rahmen zur Zulässigkeit der Aktivitäten, zum Verfahren und zur Offenlegung der durchgeführten Maßnahmen (Sponsoringbericht) vorgibt.