Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern führt die Rechtsaufsicht über
alle Staatsangehörigkeitsbehörden in Bayern. Daneben ist es für die Weiterentwicklung des Staatsangehörigkeitsrechts zuständig.
Die Staatsangehörigkeit, die der jeweilige Staatsbürger besitzt, ist das rechtliche Band zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen. Sie zeigt an, welchem Staat der Betreffende angehört. Aus der Zugehörigkeit zum Staat entstehen zwischen dem Staat und seinem Staatsangehörigen Rechte (z.B. das Recht auf Freizügigkeit) und Pflichten (z.B. die Wehrpflicht).