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Staatswappen

1. Das große bayerische Staatswappen

großes bayerisches Staatswappen
"Bayern ist ein Freistaat. Die Landesfarben sind Weiß und Blau. Das Landeswappen wird durch Gesetz bestimmt."
(Art. 1 der Verfassung des Freistaates Bayern)

Bayerns Staatswappen ist weithin bekannt und beliebt. Es wurde am 5. Juni 1950 mit dem "Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern" eingeführt. Die im Wappen dargestellten Symbole sind tief in der Geschichte Bayerns verwurzelt. Die heraldischen Elemente des "Großen Bayerischen Staatswappens" bedeuten:

Der goldene Löwe
Ursprünglich war der goldene Löwe im schwarzen Feld des Wappens das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute erinnert der aufgerichtete, goldene und rotbewehrte Pfälzer Löwe an den Regierungsbezirk Oberpfalz.

Der "Fränkische Rechen"
Das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt. Dieser "Rechen" erschien um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der Fränkische Rechen für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.

Der blaue Panter
Links unten im dritten Feld zeigt sich ein blauer, goldbewehrter, aufgerichteter Panter auf weißem (silbernem) Grund. Ursprünglich wurde er im Wappen der in Niederbayern ansässigen Pfalzgrafen von Ortenburg geführt (12. Jahrhundert). Später übernahmen ihn die Wittelsbacher. Heute vertritt der blaue Panter die altbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern.

Die drei schwarzen Löwen
Im vierten Feld sind auf Gold drei schwarze, übereinander angeordnete, herschauende und rotbewehrte Löwen dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufen (erstmals 1216), der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. Im Staatswappen repräsentieren diese drei Löwen den Regierungsbezirk Schwaben.

Der weiß-blaue Herzschild
Der Herzschild ist in Weiß (Silber) und Blau schräg gerautet. Nachdem er früher (seit 1204) den Grafen von Bogen als Wappen gedient hatte, wurde dieser Herzschild 1247 von den Wittelsbachern als Stammwappen übernommen. Die weiß-blauen Rauten sind das bayerische Wahrzeichen schlechthin. Der Rautenschild symbolisiert heute Bayern als Ganzes. Mit der Volkskrone wird er auch offiziell als "Kleines Staatswappen" verwendet.

Die Volkskrone
Auf dem gevierten Schild mit dem Herzschild in der Mitte ruht eine Krone. Sie besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.

Die schildhaltenden Löwen
Die beiden schildhaltenden Löwen setzen eine Tradition aus dem 14. Jahrhundert fort.



2. Das kleine bayerische Staatswappen

Das kleine bayerische Staatswappen besteht aus einem in Weiß (Silber) und Blau schräg rechts gerauteten Schild, auf dem die Volkskrone ruht.




3. Wer darf das bayerische Staatswappen benutzen?

Nicht jeder darf einfach das bayerische Staatswappen nutzen, es also etwa im eigenen Briefkopf oder auf seiner Homepage verwenden. Das große und das kleine bayerische Staatswappen sind vielmehr als staatliche Hoheitszeichen dem öffentlichen Bereich vorbehalten. Daneben dürfen sie nur zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen oder zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Alles andere bedarf der Genehmigung der zuständigen Regierung (und zwar nach der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern). Die Genehmigung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.

Übrigens: Um der Missbrauchsgefahr zu begegnen, ist das unbefugte Benutzen der Staatswappen oder von Teilen von ihnen als Ordnungswidrigkeit sogar mit Geldbuße bedroht.

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