© Gemeinde Unterpleichfeld, Fotograf: Christian Weidinger
Gemeinderatssitzung im unterfränkischen Unterpleichfeld
Gemeinde- und Landkreiswahlen
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.000 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt; in den Gemeinden die ersten Bürgermeister oder Oberbürgermeister und die Gemeinderäte, in den Landkreisen die Landräte und Kreistage. Die Bürgern wählen in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl. Das Innenministerium betreut diese Kommunalwahlen.
Ausländische Bürger der Europäischen Union sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche aktiv wahlberechtigt.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl der ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und der Landräte hat jede stimmberechtigte Person jeweils eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, also die absolute Mehrheit, erhält.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und Kreistagsmitglieder hat jede stimmberechtigte Person grundsätzlich so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Die Anzahl der Mandate ist abgestuft nach der jeweiligen Einwohnerzahl der Gemeinde beziehungsweise des Landkreises. Die Stimmen können auf die Bewerber eines Wahlvorschlags (Liste) oder auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Jedem Bewerber können bis zu drei Stimmen gegeben werden (kumulieren).
Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganze angenommen werden. Dadurch erhält jeder Bewerber in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidaten zu streichen. Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerber (einzeln oder gehäufelt) zu verteilen.
Zur Feststellung des Wahlergebnisses werden alle Stimmen einer Liste zusammengerechnet. Die auf einen Wahlvorschlag entfallende Anzahl der Sitze in den Gremien wird ab den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2014 nach dem Quotensystem von Hare-Niemeyer berechnet. Für die Wahlen vor diesem Termin ist das System d’Hondt anzuwenden.
Die einem Wahlvorschlag zustehenden Sitze werden den Bewerbern nach der Reihenfolge der bei der Wahl erhaltenen Stimmenzahl zugeteilt.
Den Termin für die Wahl der Gemeinderäte und Kreistage setzt die Staatsregierung fest. An diesem Tag werden auch in der ganz überwiegenden Zahl der Gemeinden und Landkreise die ersten Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister und Landräte gewählt. Die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden am 16. März 2014 statt. Abweichungen zwischen der Wahlzeit von Gemeinderäten und Kreistagen und der Amtszeit von ersten Bürgermeistern/Oberbürgermeistern und Landräten können im Einzelfall bei einer vorzeitigen Beendigung von Amtszeiten auftreten. In diesem Fall setzt die örtliche Rechtsaufsichtsbehörde den Termin für die Neuwahl fest.
Anstehende Bürgermeister- und Landratswahlen
| Gemeinde | Landkreis | Regierungsbezirk | Wahltermin |
|---|---|---|---|
| Eppenschlag | Freyung-Grafenau | Niederbayern | 28.07.2013 |
| Barbing | Regensburg | Oberpfalz | 23.06.2013 |
| Burgoberbach | Ansbach | Mittelfranken | 23.06.2013 |
In der Auflistung sind die Termine enthalten, die dem Innenministerium gemeldet wurden. Darüber hinaus können weitere Wahltermine festgesetzt worden sein.
Stand: 5. Juni 2013
