© Klaus Leidorf, Buch am Erlbach
Burghausen
Förderprogramme in der Städtebauförderung
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in folgenden Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung und die Beseitigung von Schäden aus dem Hochwasser Mai/Juni 2013 bereit. Diese Programme und Maßnahmen verfolgen jeweils unterschiedliche Zielsetzungen.
Finanzhilfen für die vom Hochwasser betroffenen Gemeinden
Die durch das Hochwasser im Mai und Juni 2013 verursachten Schäden müssen so schnell wie möglich wieder in Ordnung gebracht werden. In den betroffen Gemeinden müssen zerstörte Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Parkflächen und Grünanlagen so schnell wie möglich wieder in Ordnung gebracht werden. Auch durch das Hochwasser beschädigte Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime gilt es, zügig zu sanieren. Am 12. Juni gab Innenminister Joachim Herrmann bekannt, dass Städten und Gemeinden Finanzhilfen zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden.
Förderanträge können ab sofort von den Kommunen bei den zuständigen Sachgebieten für Städtebau an den Bezirksregierungen eingereicht werden. Weitere Informationen sind im Schreiben der Obersten Baubehörde vom 11. Juni 2013 enthalten.
Bund-Länder-Programm Städtebauliche Sanierung und Entwicklung
Das Programm Städtebauliche Sanierung und Entwicklung ist eine klassische Hilfe, um städtebauliche Missstände in städtebaulichen Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen zu beseitigen. Das Programm ist zum Jahresende 2012 nach über 40 Jahren beendet worden. Weitere Informationen: Grundprogramm - Maßnahmenliste
Bund-Länder-Programm - Soziale Stadt
Das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt - Investitionen im Quartier wird für städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen eingesetzt, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Es geht darum, die Wohnqualität zu erhöhen, die Nutzungsvielfalt zu steigern und die Generationengerechtigkeit zu verbessern, um zur Integration aller Bevölkerungsgruppen beizutragen. Weitere Informationen: Soziale Stadt - Maßnahmenliste
Bund-Länder-Programm Stadtumbau West
Brachflächen und leer stehende Gebäude sind Spuren der demographischen Entwicklung und des wirtschaftlichen Strukturwandels in den Städten und Gemeinden. Mit dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West steht ein Förderinstrument zur Verfügung, um die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Probleme zu bewältigen und gezielt Impulse für neue Entwicklungen zu setzen. Weitere Informationen: Stadtumbau West - Maßnahmenliste und Stadtumbau-West - Übersichtskarte
Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Das Programm Leben findet Innenstadt – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren zielt auf privates Engagement und eine erhöhte Investitionstätigkeit in den bayerischen Stadt-, Orts- und Stadtteilzentren. Städte und Gemeinden arbeiten in öffentlich-privaten Kooperationen gemeinsam mit der örtlichen Wirtschaft, Immobilieneigentümern und Bürgern an der Aufwertung ihrer Stadt- und Ortszentren. Weitere Besonderheiten des Programms sind die Arbeit mithilfe eines öffentlich-privaten Projektfonds und einem Netzwerk aus dreizehn institutionellen Kooperationspartnern. Weitere Informationen: Aktive Zentren - Maßnahmenliste
Bund-Länder-Programm Städtebaulicher Denkmalschutz
Die Dichte herausragender Ensembles ist in Bayern enorm hoch, die gewachsenen Zentren sind baukulturelle Kostbarkeiten, die sich über Jahrhunderte entwickelt haben. Diese städtebaulichen Qualitäten der historischen Städte, Märkte und Gemeinden sollen im Rahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes gesichert und behutsam an aktuelle Lebensformen angepasst werden. Weitere Informationen: Städtebaulicher Denkmalschutz - Maßnahmenliste und Städtebaulicher Denkmalschutz - Übersichtskarte
Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden
Das Städtebauförderungsprogramm Kleinere Städte und Gemeinden unterstützt Kommunen in strukturschwächeren ländlichen Räumen, die vom demographischen Wandel künftig besonders betroffen sind. Gerade dort soll die interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Ziel dieses Programms ist, kleinere Städte und Gemeinden als Ankerpunkte zu stärken und eine bedarfsgerechte öffentliche Daseinsvorsorge in den Kommunen zu erhalten. Weitere Informationen: Kleinere Städte und Gemeinden - Maßnahmenliste
Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Mit dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm lassen sich insbesondere landesspezifische Interessen verfolgen. Das Programm unterstützt vor allem kleinere Kommunen im ländlichen Raum bei der Aktivierung und Stärkung ihrer Ortszentren. Die Mittel werden unter anderem zur Reaktivierung innerörtlicher Leerstände, aber auch zur Steigerung der Energieeffizienz im Baubestand sowie zur nachhaltigen Erneuerung des baulichen Erbes eingesetzt. Weitere Informationen: Bayerisches Programm - Maßnahmenliste
Bayerisches Sonderprogramm Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen
Neben der notwendigen Unterstützung unserer Innenstädte und Ortszentren zeigt die Städtebauförderung Lösungen, wie Gewerbe- und Industriebrachen städtebaulich aufbereitet und mit sinnvollen Ergänzungsnutzungen versehen werden können. Durch Revitalisierungsmaßnahmen von brach gefallenen Gewerbeflächen lassen sich in erheblichem Umfang innerörtliche Gewerbeflächen für ortsansässige Betriebe oder für gemeindliche Nachnutzungen bereitstellen. Das begrenzt den Flächenverbrauch und fördert eine kompaktere Ortsentwicklung. Die Maßnahmen tragen zu einer nachhaltigeren städtebaulichen Struktur bei.
Bayerisches Sonderprogramm Militärkonversion
Mit Finanzmitteln aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm unterstützt der Freistaat Bayern die von der aktuellen Bundeswehrreform sowie der geplanten Schließung der US-Standorte betroffen Städte und Gemeinden. Finanziert werden Vorbereitungsmaßnahmen, wie Standortentwicklungskonzepte, städtebauliche Untersuchungen und städtebauliche Managementaufgaben. Wegen der besonderen strukturellen Herausforderung wird ein erhöhter Fördersatz von 80 Prozent gewährt. Die Flächenmanagement- und Finanzierungsinstrumente der Städtebauförderung haben sich zur Bewältigung der militärischen Standortschließungen bewährt und können Kommunen auch bei künftigen Konversionsaufgaben wichtige Hilfestellungen bieten. Weitere Informationen: Militärkonversion - Maßnahmenliste und Militärkonversion - Chance für die Stadt- und Ortsentwicklung
EU-Strukturfondsförderung
Besonders strukturwirksame Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung werden auch mit EU-Mitteln unterstützt. Nach Anfängen mit den EU-Programmen KONVER, Ziel-5b und LEADER in den 90-er Jahren wurde die EU-Strukturfondsförderung mit dem Ziel-2-Programm (einschließlich Phasing-Out) in der Förderperiode 2000-2006 zu einer wichtigen Säule der Städtebauförderung. Diese erfolgreiche Förderpolitik wurde auch in der Förderperiode 2007-2013 im Programmteil "Nachhaltige Stadtentwicklung" des Ziels "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) im Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fortgesetzt. Weitere Informationen: EU-Strukturförderung - Maßnahmenliste
Sondermaßnahmen der Städtebauförderung im Konjunkturpaket II
Anlass für die Auflage des Konjunkturpakets II waren die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008. Das Teilprogramm „Energetische Modernisierung sozialer Infrastruktur in Bayern“ mit rund 790 Millionen Euro staatlicher Finanzhilfe zielte auf eine Belebung der Bauwirtschaft durch eine Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Bereich der sozialen Infrastruktur, insbesondere von Schulen, Kindergärten und Verwaltungsgebäuden. Weitere Informationen: Konjunkturpaket - Maßnahmenliste, Hinweise zu Sondermaßnahmen der Städtebauförderung und Maßnahmenvereinbarung
