Novellierung Verfassungsschutzgesetz

München, 25.02.2016

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann stellt dem Landtag den Entwurf für ein neues Bayerisches Verfassungsschutzgesetz vor: Verfassungsschutz fit machen für künftige Herausforderungen

+++ "Der Verfassungsschutz ist ein unverzichtbares Instrument unserer wehrhaften Demokratie. Wir müssen seine Handlungsfähigkeit sicherstellen und ihn fit machen für künftige Herausforderungen", betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Er stellte heute dem Bayerischen Landtag den vom Bayerischen Ministerrat am 16. Februar 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes vor. Zentrale Anliegen sind insbesondere eine engere Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz als Lehre aus den NSU-Untersuchungsausschüssen, eine Neuregelung des Einsatzes von Vertrauensleuten sowie die Möglichkeit des Verfassungsschutzes, Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten einzuholen, wenn das die G10-Kommission des Bayerischen Landtags genehmigt hat. +++

„Als Frühwarnsystem beginnt die Arbeit des Verfassungsschutzes bereits, bevor eine konkrete Gefahr oder eine Verletzung von Rechtsgütern eingetreten ist“, betonte der Bayerische Innenminister. Im Unterschied zur aktuellen Bundesregelung sollen V-Leute nicht nur bei befürchteten Gewalttaten zum Einsatz kommen, sondern auch dann, wenn Gruppierungen mit Wort und Tat die freiheitliche demokratische Grundordnung des Staates bedrohen. Entsprechende Bestrebungen in Wort und Tat seien etwa bei bestimmten PEGIDA-Gruppierungen wie dem Münchner Ableger oder salafistischen Gruppierungen zu erkennen. Zum anderen soll der Verfassungsschutz auch die Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität mit V-Leuten beobachten können. Diese Aufgabe werde vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht abgedeckt, berichtete Herrmann.

Der Innenminister hob besonders hervor, dass das neue Gesetz dem Verfassungsschutz auch die Einholung von Auskünften zu Daten der sogenannten Vorratsdatenspeicherung, also Telekommunikationsverbindungsdaten wie Zeit und Ort eines Telefonats zwischen bestimmten Personen, ermögliche. Voraussetzung sei eine Zustimmung der G10-Kommission des Bayerischen Landtags. Herrmann: „Das ist in bestimmten Fällen als präventive Maßnahme notwendig, gerade auch wegen der hohen Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.“ Damit nehme Bayern bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Der Verfassungsschutz werde dadurch in die Lage versetzt, besondere Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Die Daten könne er aufgrund seines spezifischen Hintergrundwissens aus einem anderen Blickwinkel bewerten als die Polizei.

Das Fazit Herrmanns: „Der Verfassungsschutz gehört angesichts stürmischer, von Terrorbedrohung und steigendem Rechtsextremismus geprägter Zeiten weiter gestärkt und nicht abgebaut. Auf die Erkenntnisse und Methoden des Verfassungsschutzes zu verzichten, würde unsere  Demokratie blind machen gegenüber jenen, die sie zerstören wollen.“