Bayerns Innenminister Herrmann zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung

München, 25.06.2019

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung: Staatsregierung beschließt Gesetzentwurf - Weiterleitung an den Landtag - Alle Infos unter www.kennzeichenerkennung.bayern.de

+++ Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Umsetzung der Vorgaben des  Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) beschlossen. Zuvor fand die Anhörung der betroffenen Verbände statt, die jedoch zu keinen Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf geführt hat. "Unser Gesetzentwurf wird jetzt dem Bayerischen Landtag zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet", erklärte der Innenminister. "Mit unserer geplanten Gesetzesänderung berücksichtigen wir alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und wollen diese als erstes Bundesland umsetzen." Wie Herrmann erläuterte, betraf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2018 nicht den Kern der AKE, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. "Laut Bundesverfassungsgericht ist unsere AKE insbesondere im Rahmen der für die Kriminalitätsbekämpfung so wichtigen Schleierfahndung mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar", so der Minister. +++

Im Gesetzentwurf werden nach Herrmanns Worten engere Voraussetzungen für den AKE-Einsatz festgelegt. Die Anwendungsalternative 'Verhütung oder Unterbindung der unerlaubten Überschreitung der Landesgrenze' wird gestrichen, weil hierfür die Zuständigkeit laut Bundesverfassungsgericht beim Bund liegt. Die AKE ist jedoch weiterhin zur Verhütung und Unterbindung des unerlaubten Aufenthalts und zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zulässig. "Außerdem wird die AKE künftig in bestimmten Fällen nicht mehr zur Abwehr aller Gefahren möglich sein, sondern nur noch zur Abwehr von Gefahren für bedeutende Rechtsgüter wie beispielsweise Leib und Leben", erklärte der Minister. Darüber hinaus darf die AKE im Rahmen der Schleierfahndung außerhalb des 30-Kilometer-Grenzbereichs nur noch auf Bundesautobahnen, Europastraßen und Bundesstraßen eingesetzt werden. Zusätzlich wird die Dokumentation der Anordnung der AKE im PAG genauer geregelt. Auch wird die Weiterverarbeitung der Daten im Sinne des Datenschutzes eingeschränkt. Ergänzend wies der Innenminister darauf hin, dass die Staatsregierung das neue PAG unabhängig vom aktuellen Gesetzentwurf in den nächsten Monaten entsprechend den Maßgaben des Koalitionsvertrags und den Ergebnissen der PAG-Kommission evaluieren wird.

Der Innenminister machte deutlich, dass die AKE ein unverzichtbares Fahndungsinstrument für mehr Sicherheit ist. Die Bayerische Polizei konnte damit unter anderem bereits eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern. Alleine 2018 wurden nach AKE-Treffern 229 Fahrzeuge  sowie erhebliche Mengen Rauschgift sichergestellt. Ferner wurden Schleusungen aufgedeckt sowie Diebesbanden dingfest gemacht und somit weitere Wohnungseinbruchdiebstähle durch diese Gruppierungen verhindert. Dank der AKE-Treffermeldungen konnte die Bayerische Polizei auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren. Ebenso befreite die Polizei eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters.

Die Bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen derzeit insbesondere auf Routen des internationalen Verkehrs, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden.

Alle Informationen zum Gesetzentwurf und Antworten auf wesentliche Fragestellungen sind unter www.kennzeichenerkennung.bayern.de abrufbar.