Symbolbild: Hochschule
© Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung

Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) / zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH)

Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst

Wir bieten

  • ein Fachhochschulstudium im Rahmen eines Beamtenverhältnisses
  • Bezahlung bereits während des Studiums (s. unten bei Verdienstmöglichkeiten)
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • nach dem Studium eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit als hochqualifizierte/r Sachbearbeiter/in oder als Sachgebietsleiter/in (unter anderem in den Bereichen Bauwesen, Wirtschaftsförderung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Personal, Soziales, Finanzen und kommunale Angelegenheiten)
  • aktive und kreative Mitgestaltung in einer modernen Verwaltung
  • Einsatzmöglichkeiten bayernweit (vor allem bei Regierungen, Landratsämtern und Staatlichen Bauämtern - nach Möglichkeit „heimatnah“)
  • leistungsbezogene Qualifizierungschancen für die vierte Qualifikationsebene
  • umfassende Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten

Wir erwarten

  • Sie besitzen die Fachhochschulreife, die Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Als zukünftiger Repräsentant / zukünftige Repräsentantin einer bürgernahen und leistungsstarken Verwaltung verfügen Sie über ein freundliches und aufgeschlossenes Auftreten.
  • Sie sind bereit, selbständig verantwortungsvolle Tätigkeiten zu übernehmen.
  • Sie arbeiten gerne in einem Team mit Experten anderer Fachrichtungen an komplexen Themen.
  • Sie sind flexibel.
  • Sie wollen sich auch nach dem Studium durch berufsbegleitende Fortbildungen für neue Anforderungen fit halten.
  • Sie haben erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen.

Auswahlverfahren

Symbolbild: Hörsaal
© Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern

Die Einstellung als Regierungsinspektoranwärter/in setzt voraus, dass Sie an einem zentralen Auswahlverfahren teilnehmen, das alljährlich einmal durchgeführt wird. Die Zulassung zum Auswahlverfahren kann bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses online beantragt werden.

Der Antrag auf Zulassung zum Auswahlverfahren muss der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses bis zu einem bestimmten Ausschlusstermin vorliegen. Die genauen Termine und weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses:

Bayerischer Landespersonalausschuss
- Geschäftsstelle -
Postfach 22 14 41
80504 München
Tel.: 089/2306-2901, 2902, 2993
E-Mail: poststelle@lpa.bayern.de

Eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden ist erst nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren erforderlich, zu der Sie im Rahmen des weiteren Einstellungsverfahrens aufgefordert werden.

Studium

Symbolbild: Studenten sitzen vor Hochschule
© Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern

Das Studium erfolgt nach erfolgreicher Teilnahme am Auswahlverfahren. Es beginnt jeweils am 1. Oktober (des Jahres, das dem Auswahlverfahren folgt) und dauert drei Jahre. Fachstudium (21 Monate) und berufspraktisches Studium (15 Monate) wechseln sich in acht Studienabschnitten ab. Sie schließen als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) ab.

Das Fachstudium absolvieren Sie an der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung - in Hof.

Das berufspraktische Studium findet vor allem an den Landratsämtern oder Staatlichen Bauämtern statt. Bis zu drei Monaten können Sie das berufspraktische Studium auch bei privatwirtschaftlichen Unternehmen oder im Ausland absolvieren.

Weitere Informationen insbesondere zu Studienablauf und Studieninhalten finden Sie bei der Hochschule für den Öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung - in Hof. Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse sabrina.beyer@aiv.hfoed.de.

Berufliche Entwicklung

Während des Studiums:

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf. Vorbereitungsdienst als Regierungsinspektoranwärter/in etwa drei Jahre.

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums mit dem Bestehen der Qualifikationsprüfung:

  • Beamtenverhältnis auf Probe. Probezeit als Regierungsinspektor/in im Regelfall zwei Jahre
  • Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
  • Beförderungsmöglichkeiten:
    • Regierungsoberinspektor/in
    • Regierungsamtmann/-frau
    • Regierungsamtsrat/-rätin
    • Regierungsrat/-rätin

Bei herausragenden Leistungen ist auch eine Qualifizierung für die vierte Qualifikationsebene möglich.

Verdienstmöglichkeiten 3. Qualifikationsebene (Stand: 04/2023)

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach der Bayerischen Besoldungsordnung gezahlt. Sie betragen monatlich

  • für Ledige: Anwärtergrundbetrag 1.413,85 €
  • für Verheiratete: Anwärtergrundbetrag 1.413,85 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe V, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
  • für Verheiratete mit Kind: Anwärtergrundbetrag 1.413,85 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe 1, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)

Das Einstiegsgehalt nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes beträgt derzeit in der ersten mit einem Betrag belegten Stufe

  • für einen Ledigen: Grundgehalt 2.923,21 €
  • für Verheiratete: Grundgehalt 2.923,21 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe V, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)
  • für Verheiratete mit Kind: Grundgehalt 2.923,21 € + Orts- und Familienzuschlag (Stufe 1, entsprechend Anlage 5 zum BayBesG)

Da Beamte und Beamtinnen nicht sozialversicherungspflichtig sind, wird vom Bruttogehalt lediglich die anteilige Lohnsteuer einbehalten. In Krankheitsfällen erhalten Sie vom Staat eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der entstandenen Kosten übernimmt.


Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich, aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile vom 10. März 2023 (GVBl. Nr. 5/2023) mit Wirkung 01.04.2023, in Abhängigkeit des Hauptwohnsitzes (§ 21 Abs. 2 und § 22 des Bundesmeldegesetzes) in unterschiedlicher Höhe nach der Ortsklasse. Die Beträge des Orts- und Familienzuschlags ab 01. 04. 2023 ergeben sich aus Anlage 5 zum BayBesG und stellen sich wie folgt dar:

Anlage 5