Bayerisches Staatsministerium des Innern

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Überblick Geschichte

Bayerisches Staatsministerium des Innern

1806
König Max I. Josef bestimmte die Gründung des Innenministeriums durch "königlich allerhöchste Verordnung die Ministerial-Organisation betreffend" vom 29. Oktober 1806, die am 21. November 1806 in Kraft trat.

An die Spitze des Innenministeriums wurde die rechte Hand König Max I. Josef, Graf Maximilian von Montgelas berufen. Zum Aufgabenbereich zählten unter anderem Kultus- und Unterrichtswesen, Staats- und Landespolizei, Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Wasser-, Straßen- und Brückenbau, Medizinalwesen und Kommunale Angelegenheiten.

Montgelas Ministerium des Innern war in folgende fünf Abteilungen (Sektionen) untergliedert:
  1. Polizeisektion mit Medizinalbüro
  2. Sektion für öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten,
  3. Generaldirektion des Wasser-, Brücken- und Straßenbaus,
  4. Sektion für kirchliche Gegenstände, zugleich Generalkonsistorium für die protestantischen Konfessionen
  5. Ministerialstiftungs- und Kommunalsektion.
1817
Entlassung des Ministers Montgelas
Verordnung Max I. vom 2. Februar 1817 zur Neuorganisation seiner Ministerien, die als oberste vollziehende Stelle das Gesamtstaatsministerium vorsah. Dieses gliederte sich in die fünf selbstständigen Staatsministerien des Hauses und des Äußeren, der Justiz, des Innern, der Finanzen und der Armee.

1818
Die bayerische Verfassung von 1818 läßt Bestand und Aufgabenbereiche der Ministerien unberührt.

1825
Die Formationsverordnung König Ludwigs I. vom 9. Dezember 1825 legt in der Präambel fest:

"Um den Aufwand im Staatshaushalte auf jede mit dem Hauptzwecke vereinbarliche Weise zu mindern und den Verwaltungsorganismus zu vereinfachen, haben Wir beschlossen, eine Formation unserer Staatsministerien, und zugleich einige Veränderungen in Bezug auf ihren bisherigen Wirkungskreis und Geschäftsgang anzuordnen."

Ausgabensenkung und Verwaltungsvereinfachung waren also schon 1825 das Gebot der Stunde. Das führte zu Änderungen in der personellen Besetzung der fünf Ministerien, deren Funktion wie folgt umschrieben wurde: Unsere Ministerien sollen sich in der Regel nur mit der obersten Aufsicht und Leitung der zu ihrem Ressort gehörigen Geschäftszweige befassen, das Detail der Verwaltung aber den ihnen untergeordneten Stellen und Behörden überlassen.

1830
Gründung der Obersten Baubehörde als ergänzender Teil des Staatsministeriums des Innern am 01.01.1830 durch königliche Verordnung vom 14. Februar 1830; erster Vorstand der Obersten Baubehörde wurde Leo von Klenze.

1836
Allerhöchste Verordnung von König Ludwig I. vom 29.12.1836, die Geschäftsvereinfachung bei der Inneren Verwaltung betreffend: In der Präambel heißt es, "daß bloße Kompetenzveränderungen der Aufgabe nicht genügen, und daß nur eine das Wesen der Angelegenheiten erfassende, die tote Kontrolle des Auges und Wortes ersetzende Maßregel den Vollbegriff jener Geschäftsverbesserung zu sichern vermag, welche den sehnlichsten Wunsch unseres Vaterherzens bildet." Die "lebendige Kontrolle" sollte nach dem Willen des Königs bei nachgeordneten Behörden durch vorgesetzte Beamte persönlich erfolgen; der Minister sollte die Regierungen alle zwei Jahre höchstpersönlich in Augenschein nehmen. "Weitschweifende Schreibereien" waren zu unterlassen, die Dienstgeschäfte rasch zu erledigen.

1846/1847
Ausgliederung der kirchlichen Angelegenheiten und Übertragung zusammen mit den Schulangelegenheiten auf das neugeschaffene Ministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, dem Vorläufer des Kultusministeriums.

1904
Eine weitere Reduzierung der Aufgabenfülle erfolgte durch Errichtung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten.

1918
Weitere Aufgabenreduzierung durch Gründung des Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge. 1919
Erneuter Aufgabenverlust durch Gründung des Staatsministeriums für Landwirtschaft sowie für Handel, Industrie und Gewerbe.

1920 - 1932
Gegen Ende der Weimarer Republik wurde die Zahl der Ministerien in Bayern reduziert und einige Aufgabenbereiche, wie z. B. der Bereich der Landwirtschaft 1932, wieder dem Staatsministerium des Innern übertragen. Schon 1920 war das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten aufgelöst und die Verkehrsaufsicht (mit Ausnahme der Schiffahrt) auf das Staatsministerium des Innern übertragen worden.

1945
Im Dritten Reich wurde die Eigenstaatlichkeit Bayerns zerschlagen und die bayerische Verwaltung weitgehend aufgelöst. Vom 10.03.1933 - 28.04.1945 standen 2 NSDAP-Angehörige an der Spitze des Ressorts. Der Neuanfang nach dem Zusammenbruch war schwer und geprägt von den Eindrücken der Jahre der Diktatur und des Krieges. Dem Staatsministerium des Innern, das - trotz der Ausgliederung von Teilaufgaben - den Kernbestand der inneren Angelegenheiten wahrgenommen hatte, oblag die Aufgabe, die Verwaltung wieder in Gang zu bringen.

1971
Reduzierung der der Kompetenzen durch Gründung des Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.

1993
Umressortierung der Zuständigkeiten



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