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München, 07. Januar 2002

Pressemitteilung Nr. 11/02

Beckstein: "Strafverfolgung mittels DNA-Analyse verbessern - Bundesregierung muss endlich rechtliche Möglichkeiten erweitern "

"Der Aufklärungserfolg im "Fall Anna" aufgrund von DNA-Spuren belegt, wie wichtig es gerade zum Schutz der Bevölkerung vor Sexualtätern sein kann, nicht nur die genetischen Daten schwerer Straftäter in der bundesweiten DNA-Datei aufzunehmen. Erfolge bei der Aufklärung sind wichtig, noch wichtiger aber ist, dass Wiederholungstäter möglichst keine Chance zu weiteren solcher Taten haben. Deshalb fordert Bayern seit langem etwa im Bundesrat, dass auch die genetischen Fingerabdrücke von Tätern gespeichert werden müssen, die wegen vermeintlich "leichterer" Normverletzungen mit sexuellem Bezug auffielen. Innenminister Dr. Günther Beckstein bedauerte schon im Sommer 2001 die "zögerliche Entwicklung", nachdem der Bundesrat dazu nur eine Entschließung verabschiedet hatte. Darin wurde die Bundesregierung gebeten, bis zum Frühjahr 2002 zu prüfen, welche Verbesserungen möglich wären. Beckstein: "Das Handeln des Bundes ist überfällig. Was nützen starke Worte des Bundeskanzlers, der Anfang Juli 2001 rigoros das Wegsperren von Sexualstraftätern forderte, wenn dann keine Taten des Gesetzgebers folgen? DNA-Analysen müssen auch bei weniger schweren Taten endlich kriminalistischer Standard werden und bundeseinheitlich besser zugänglich sein. Dazu muss auch die Praxis bei der Übernahme vorhandener DNA-Daten in das zentrale Register bundesweit vereinheitlicht und beschleunigt werden. Dies kann doch gerade bei der Entdeckung von reisenden Sexualstraftätern eine entscheidende Rolle spielen. Von dieser Forderung kann mich auch Kritik von Datenschützern nicht abbringen, die vor der Ausweitung von DNA-Tests warnen oder gerne blinde polizeiliche Sammelwut anprangern, sobald sich die Erinnerung an Fälle wie den von Anna verflüchtigt hat. "
Die Bayerische Bundesratsinitiative stammt bereits vom Sommer 2001 (Bundesratsdrucksache 360/01 vom 16.05.2001) und floss letztlich nur in die Entschließung des Bundesrates vom 13.07.2001 ein. Bayern forderte etwa DNA-Analysen in Fällen von Exhibitionismus, der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder sexueller Beleidigungen. Beckstein: "Die Erfahrungen der kriminalpolizeilichen Fachdienststellen belegen doch, dass gerade diese später immer wieder schwerere Sexualdelikte begehen. Hierzu ist eine bundesweit einheitliche weitergehende Regelung überfällig. Auch weiter gehende Überlegungen, für die DNA-Erhebung jedes strafrechtliche Vergehen genügen zu lassen, auch wenn es keine erhebliche Bedeutung oder sexuellen Hintergrund hat, sehe ich als durchaus erwägenswert an. Selbst weniger gewichtige Straftaten sind doch oft der Beginn einer kriminellen Karriere, an deren Ende schwerste Straftaten stehen können. Wenn sich eine so problematische Entwicklung andeutet, dürfen wir die Mittel einer DNA-Analyse nicht einfach ausblenden, bis es tatsächlich zu Straftaten von erheblicher Bedeutung gekommen ist. Ansonsten könnte sich in immer mehr Fällen der Vorwurf, Datenschutz führte zum Täterschutz, bitter bewahrheiten."


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