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München, 15. März 2002

Pressemitteilung Nr. 125/02

Beckstein: "Erfahrungsbericht der Bundesregierung zur elektronischen Wohnraumüberwachung stützt bayerische Forderung nach optischer Überwachung"

Der heute im Bundestag diskutierte Erfahrungsbericht der Bundesregierung zu den Wirkungen der Wohnungsüberwachung durch den Einsatz technischer Mittel belegt nach Auffassung von Innenminister Dr. Günther Beckstein, dass die bayerische Forderung nach zusätzlicher optischer Überwachung begründet ist. Beispielsweise hatten auch bei einer Maßnahme des Bundeskriminalamtes Schwierigkeiten bestanden, das abgehörte gesprochene Wort dem jeweiligen Täter zuzuordnen. Beckstein: "Gerade die terroristische Bedrohung durch fanatisierte Täter zeigt, wie wichtig es ist, dem Staat ein vollständiges Instrumentarium zur Bekämpfung der Schwerstkriminalität zur Verfügung zu stellen. Um noch vorhandene Defizite in diesem Bereich zu schließen, ist es nach wie vor zwingend erforderlich, auch die optische Überwachung von Wohnungen zur Verfolgung der Schwerstkriminalität zuzulassen. Insbesondere im Bereich des terroristischen Extremismus und der Organisierten Kriminalität ist die Abschottung ethnischer Tätergruppen besonders ausgeprägt, so dass die akustische Wohnraumüberwachung alleine nicht ausreicht, um Tatverdächtige beweiskräftig zu überführen".
Der Bericht zeigt laut Beckstein deutlich, dass eine ganze Reihe von Maßnahmen, nämlich innerhalb des Berichtszeitraums von drei Jahren 70 Verfahren in 78 Wohnungen nach dieser Befugnisnorm durchgeführt wurden. Sie fanden im Bereich schwerster Kriminalitätsformen, nämlich zu 90 % Tötungsdelikte und Betäubungsmittelkriminalität, statt. Dass nicht mehr Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung erfolgten, liegt laut Beckstein insbesondere an den strengen und wenig praxisfreundlichen gesetzlichen Voraussetzungen. Der Minister fordert deshalb insbesondere eine Ausweitung der 4-Wochen-Frist bei der Befristung einer Maßnahme sowie eine Erweiterung des Straftatenkatalogs. Außerdem sollte Wohnraumüberwachung auch zu Fahndungszwecken zugelassen und Dritte zur Ermöglichung von Wohnraumüberwachungsmaßnahmen verpflichtet werden können. Darüber hinaus ergibt sich aus dem Bericht, dass die Behörden bestrebt sind , die Intensität des Eingriffs auf die wirklich nur notwendigen Maßnahmen zu beschränken. "Auch diese Feststellung zeigt, wie verantwortungsbewusst mit dem Instrumentarium umgegangen wird und das die von Gegnern prophezeiten Szenarien einer flächendeckenden Überwachung nichts als populistische Stimmungsmache waren und sind", so Beckstein.

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