Bayerisches Staatsministerium des Innern

München, 04. März 2002

Pressemitteilung Nr. 105/02

Bayern lehnt derzeitigen Bundesentwurf zum Waffenrecht ab Beckstein: "Neue Belastungen ohne Sicherheitswert, die legale Waffenbesitzer diffamieren"

"Der Entwurf aus Berlin zum neuen Waffenrecht ist unübersichtlich, in Teilen sogar unverständlich und enthält unvertretbare Belastungen für Jäger, Sportschützen und Sammler sowie für Behörden. Vor allem lässt sich damit nicht die Innere Sicherheit erkennbar verbessern. Dieses pauschale Misstrauen gegenüber legalen Waffenbesitzern, insbesondere von Jägern, Sportschützen und Sammlern, ist vollkommen verfehlt und absolut inakzeptabel ist. Gerade illegale Schusswaffen haben doch eine immer größere Bedeutung bei Straftaten, sind also das weit größere Problem für die Innere Sicherheit. Vor allem für den Missbrauch von Schusswaffen insbesondere durch Jugendliche gibt es ein ganzes Bündel anderer Ursachen als den legalen Waffenbesitz. Dazu zählt etwa der unkontrollierten Konsum von gewaltverherrlichenden und schwer jugendgefährdenden Videofilmen und die Beschäftigung mit sogenannten Killerspielen, die in menschenverachtender Weise Todeshandlungen am Mitspieler simulieren. Bayern wird deshalb die Neuregelung zum Waffengesetz in der derzeitigen Fassung ablehnen, sofern nicht umfangreiche Änderungen erfolgen," kritisiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein den Gesetzesentwurf.

Der Entwurf des Bundes zur Neuregelung des Waffenrechtes übernahm zwar einige bayerische Forderungen wie etwa die, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis bei extremistischer Betätigung nicht mehr erteilt wird oder den künftig erforderlichen kleinen Waffenscheins für Gas- und Alarmwaffen sowie schärfere Regelungen für die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Als zwingend notwendigen Änderungen des Regierungsentwurfes nannte Beckstein unter anderem:

Zum von der Bundesregierung gewünschten automatischen Wegfall des bisherigen Erbenprivilegs 5 Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes besteht laut Beckstein keinerlei Grund: Die Vorschriften über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen sind in sinnvoller Weise verbessert, jeder Erbe muss also nicht nur zuverlässig, sondern auch persönlich geeignet sein. Zudem ist keine privilegierte Vererbung von Munition mehr vorgesehen. Der Wegfall des Erbenprivilegs würde dazu führen, dass die meisten Erben, die keinen eigenen Bedarf an den ererbten Waffen nachweisen können, verpflichtet wären, eine ererbte Waffe innerhalb kürzester Zeit zu veräußern. Da ein Markt für solche Waffen oft nur sehr beschränkt ist, führt das regelmäßig zu erheblichen Wertverlusten.