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München, 24. Oktober 2003

Pressemitteilung Nr. 542/03

Grünes Licht für Blaulicht bei Helfern vor Ort und First Respondern:
Wiesheu und Beckstein: "Neuregelung hilft Leben-Retten gerade im ländlichen Raum"

Helfer vor Ort und First Responder dürfen in Bayern bei ihren Einsätzen künftig Blaulicht und Martinshorn verwenden. Das Bayerische Verkehrsministerium hat grünes Licht für eine Neuregelung der Blaulichtberechtigung im Rahmen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gegeben. Laut Innenminister Dr. Günther Beckstein und Bayerns Verkehrsminister Dr. Otto Wiesheu sollen die Helfer durch den Einsatz der Sonderwarneinrichtungen schneller zum Unglücksort kommen können. "Je eher sie bei den Verletzten sind und medizinische Soforthilfe leisten, umso größer sind die Überlebens- und Heilungschancen", betonte Wiesheu. Dieser Aspekt sei gerade für den ländlichen Raum wichtig, da dort kein so engmaschiges Netz der regulären Rettungsdienste wie in Großstädten bestehe, machte Beckstein deutlich. Die Neuregelung war in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Innenministerium entstanden.
Die notwendige Ausnahmeberechtigung für die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn erhalten die organisierten Ersthelfergruppen, die bei den Hilfsorganisationen Helfer vor Ort und bei den Feuerwehren First Responder genannt werden, bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Dringend erforderlich dabei ist unter anderem, dass sie mit Zustimmung des Rettungszweckverbandes im aktuellen Alarmierungsplan der örtlichen Rettungsleitstelle eingebunden sind, alleinige Nutzer des Fahrzeugs sind und dass für die Fahrzeuge die notwendige erweiterte Versicherung besteht. Die Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt dann kostenfrei bei der jeweiligen Zulassungsstelle. Die Minister halten die Neuregelung für eine ausgewogene Kompromisslösung. „Wir haben damit sowohl die Belange des Rettungswesens als auch der Verkehrssicherheit unter einen Hut bringen können“, merken sie an. Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht haben ein etwa achtmal so hohes Unfallrisiko wie gewöhnliche Straßenverkehrsteilnehmer. Der Gesetzgeber ist daher beim blaulichtberechtigten Nutzerkreis, der im wesentlichen die Polizei, die Feuerwehr und den Rettungsdienst umfasst, sehr restriktiv.

Auch die neuerdings auf dem Markt erhältlichen mobilen Dachaufsetzer, die Blaulicht und Martinshorn in einem Gerät vereinen, dürfen Helfer vor Ort und First Responder künftig mit einer Ausnahmeberechtigung verwenden. Dadurch können sie sich den teuren Einbau eines fest installierten Martinshorns, die Abnahme durch den TÜV und die Kosten für den Wiederausbau vor dem Kfz-Verkauf sparen. Die Genehmigung dieser neuen Geräte war ursprünglich von den Notärzten für ihre privaten Pkws angeregt worden. Das Verkehrsministerium hat diesem Wunsch entsprochen und auf die Helfer vor Ort und First Responder ausgeweitet.

First Responder und Helfer vor Ort sind ein zusätzliches Glied in der Rettungskette zwischen der Laienhilfe und dem qualifizierten Rettungsdienst. Man versteht darunter speziell für lebensrettende Maßnahmen ausgebildete Personen, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden in bestimmten Fällen parallel zum Rettungsdienst von der Rettungsleitstelle alarmiert, damit sie die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen können. Bisher erlaubte die StVZO den Helfern vor Ort bzw. First Respondern bei den Einsätzen das Fahren mit Blaulicht und Martinshorn nicht. Bei Nutzung hätten sie keinen Versicherungsschutz gehabt und sich dem Risiko strafrechtlicher Haftung ausgesetzt. Das Rettungswesen hatte in der Vergangenheit darauf aufmerksam gemacht, dass First Responder bzw. Helfer vor Ort in vielen Fällen effektivere Soforthilfe leisten könnten, wenn sie in der Lage wären, den Unfallort schneller zu erreichen.

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