München, 22. Juli 2004
Pressemitteilung Nr. 327/04
Beckstein: "Arbeit der Ausreiseeinrichtung Fürth erfolgreich - Rechtsstaat kann hartnäckige Ausreiseverweigerung nicht hinnehmen"
Als effizient und erfolgreich hat Innenminister Dr. Günther Beckstein die Arbeit der Zentralen Rückführungsstelle Nordbayern (ZRS) und der Ausreiseeinrichtung Fürth zur Rückführung ausreiseplichtiger Ausländer gewürdigt: "Bei insgesamt 39 ausreisepflichtigen Personen, die sich zunächst einer Mitwirkung verweigert hatten, konnte bislang die Identität geklärt bzw. Ausreisedokumente beschafft werden. Bei 34 Personen konnte die Ausreiseverpflichtung bereits durchgesetzt werden. Die Qualität der von der ZRS geleisteten Beratungsarbeit zeigt sich auch darin, dass nur 7 Personen abgeschoben werden mussten und die anderen freiwillig ausgereist sind."
Beckstein verwies darauf, dass seit September 2002 insgesamt 140 Personen in die Ausreiseeinrichtung Fürth umverteilt worden sind. Bei ihnen handelt es sich durchgehend um männliche Erwachsene, die ausreisepflichtig sind und jederzeit ausreisen könnten, sich jedoch beharrlich einer Aufenthaltsbeendigung widersetzen. 97 Personen sind der Zuweisung in die Ausreiseeinrichtung nachgekommen, 43 Personen haben sich der Zuweisungsentscheidung entzogen und sind untergetaucht. Die Tatsache, dass diese Personen trotz hoher polizeilicher Kontrolldichte über einen längeren Zeitraum nicht aufgefallen sind, spricht dafür, dass sie in der Mehrzahl das Bundesgebiet verlassen haben. Der Minister verwies darauf, dass die in der Ausreiseeinrichtung untergebrachten Personen sich im Durchschnitt seit ca. 59 Monaten, also seit fast 5 Jahren nicht rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und dabei soziale Unterstützungsleistungen der öffentlichen Haushalte in beträchtlicher Höhe bezogen hätten. "Das ist eine nicht akzeptable Belastung öffentlicher Kassen und eine krasse Ungerechtigkeit gegenüber denjenigen abgelehnten Asylbewerbern ohne Bleiberecht, die die Rechtslage akzeptieren und tatsächlich das Land verlassen. Im übrigen dürfen diejenigen, die etwa durch Täuschung über ihre Identität und Staatsangehörigkeit, Nichtvorlage von Ausweispapieren und mit Verstößen gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten versuchen, am Gesetz vorbei einen Daueraufenthalt erzwingen zu wollen, damit keinen Erfolg haben“, hob Beckstein hervor.
Zentrale Aufgabe der Mitarbeiter in der ZRS Nordbayern in der Ausreiseeinrichtung Fürth ist es, zum Beispiel mit Hilfe von muttersprachlichen Befragern die Identität und Staatsangehörigkeit des ausreispflichtigen Ausländers zu klären. Gleichzeitig fördert die ZRS die Rückkehrbereitschaft durch Angebote zur Unterstützung der Reintegration im Heimatland. Beckstein: "Auch der Kompromiss zum Zuwanderungsgesetz, der von Bündnis 90/Grünen mitgetragen wird, sieht die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen zu diesem Zweck ausdrücklich vor und anerkennt damit die Notwendigkeit dieser Einrichtungen. Die erfolgreich arbeitende Ausreiseeinrichtung in Fürth ist zentrales Element des Rückführungskonzepts der Bayerischen Staatsregierung."