München, 30. August 2004
Pressemitteilung Nr. 372/04
Nur geringe Nachfrage nach eingetragenen Lebenspartnerschaften
Beckstein: "Bayerische Notarlösung beim Lebenspartnerschaftsgesetz hat sich bewährt"
In den drei Jahren seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 hat die dafür zuständige Landesnotarkammer Bayern im Zentralen Lebenspartnerschaftsregister für den Freistaat bis zum Stichtag 27. August 2004 insgesamt 1.289 eingetragene Lebenspartnerschaften registriert. Im Jahr 2004 gab es bislang lediglich 200 Neueintragungen. „Damit haben wir nur eine geringe Nachfrage nach Eintragungen in das Lebenspartnerschaftsregister im Freistaat. Die ursprünglichen Illusionen insbesondere der Grünen haben sich damit auf alle Fälle nicht erfüllt", kommentierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Zahlen über eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Bayern.
Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, können im Freistaat Bayern jeden Notar aufsuchen. Sie sind also nicht an den Notar an ihrem Wohnsitz gebunden. Ebenso können Ausländer ohne Begründung eines Wohnsitzes in Bayern eine Lebenspartnerschaft eingehen. Laut Beckstein begrüßen es die Betroffenen besonders, dass mit den Notaren kompetente Fachleute für die Beratung bei der Abgabe der gesetzlich ebenfalls geforderten Erklärung über den Vermögensstand zur Verfügung stehen. So können die Begründung einer Lebenspartnerschaft und die notwendige Erklärung über den Vermögensstand bei ein und demselben Urkundsbeamten abgegeben werden. "Die bayerische Lösung, wonach eine Lebenspartnerschaft nur bei einem Notar begründet werden kann, hat sich bestens bewährt. Sie ist weltanschaulich neutral und stellt den gebotenen Abstand zur Eheschließung her," so Beckstein.