Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Gender Mainstreaming

Stiftungen

Feiertage

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

BOS-Digitalfunk

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Gebäude+Energie

Baukultur

Aktuelle Baumaßnahmen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 30. August 2004

Pressemitteilung Nr. 372/04

Nur geringe Nachfrage nach eingetragenen Lebenspartnerschaften
Beckstein: "Bayerische Notarlösung beim Lebenspartnerschaftsgesetz hat sich bewährt"

In den drei Jahren seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 1. August 2001 hat die dafür zuständige Landesnotarkammer Bayern im Zentralen Lebenspartnerschaftsregister für den Freistaat bis zum Stichtag 27. August 2004 insgesamt 1.289 eingetragene Lebenspartnerschaften registriert. Im Jahr 2004 gab es bislang lediglich 200 Neueintragungen. „Damit haben wir nur eine geringe Nachfrage nach Eintragungen in das Lebenspartnerschaftsregister im Freistaat. Die ursprünglichen Illusionen insbesondere der Grünen haben sich damit auf alle Fälle nicht erfüllt", kommentierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die Zahlen über eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in Bayern.
Personen, die eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, können im Freistaat Bayern jeden Notar aufsuchen. Sie sind also nicht an den Notar an ihrem Wohnsitz gebunden. Ebenso können Ausländer ohne Begründung eines Wohnsitzes in Bayern eine Lebenspartnerschaft eingehen. Laut Beckstein begrüßen es die Betroffenen besonders, dass mit den Notaren kompetente Fachleute für die Beratung bei der Abgabe der gesetzlich ebenfalls geforderten Erklärung über den Vermögensstand zur Verfügung stehen. So können die Begründung einer Lebenspartnerschaft und die notwendige Erklärung über den Vermögensstand bei ein und demselben Urkundsbeamten abgegeben werden. "Die bayerische Lösung, wonach eine Lebenspartnerschaft nur bei einem Notar begründet werden kann, hat sich bestens bewährt. Sie ist weltanschaulich neutral und stellt den gebotenen Abstand zur Eheschließung her," so Beckstein.

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion