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München, 12. Januar 2005

Pressemitteilung Nr. 13/05

Beckstein kündigt Klage gegen Luftsicherheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht an

Der Bundespräsident hat bei der Unterzeichung des Luftsicherheitsgesetzes auf verfassungsrechtliche Bedenken hingewiesen und mit dieser Entscheidung den Weg für eine verfassungsgerichtliche Überprüfung frei gemacht. Dazu betont Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Wir sehen uns hierdurch in unseren im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Bedenken bestätigt. Angesichts der schwerwiegenden Entscheidungen, die auf der Grundlage des Luftsicherheitsgesetzes im Falle akuter Bedrohungen getroffen werden müssen, müssen verfassungsrechtliche Zweifel ausgeräumt werden. Hierzu hat Bayern gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Thüringen im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Ein gleichlautender Gesetzentwurf wurde von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag eingebracht und hat dort keine Mehrheit gefunden. Da die Bundesregierung ihre bisher ablehnende Haltung zur Änderung des Grundgesetzes nicht aufgibt, bleibt nur der Weg nach Karlsruhe. Die auch vom Bundespräsidenten aufgeworfenen Fragen zur Herstellung der gebotenen Rechtssicherheit müssen jetzt verfassungsgerichtlich geklärt werden."

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