München, 17. Januar 2005
Pressemitteilung Nr. 19/05
Beckstein: "Mordfall Moshammer erneuter Beweis für überragende Bedeutung der DNA-Analyse für Kriminalitätsbekämpfung – Bayerische Bundesratsinitiative will DNA-Analyse als Standard bei erkennungsdienstlicher Behandlung von Straftätern"
Für Innenminister Dr. Günther Beckstein ist die rasche Aufklärung des Mordes an Rudolf Moshammer ein erneuter Beleg für die überragende Bedeutung der DNA-Identitätsfeststellung für die Kriminalitätsbekämpfung. "Die Konsequenz auch aus diesem Fall muss sein, dass die DNA-Analyse Standard bei der erkennungsdienstlichen Behandlung von Straftätern werden muss. Im Klartext heißt das, dass sie immer dann zulässig sein soll, wenn auch eine erkennungsdienstliche Behandlung zulässig ist". Beckstein wird deshalb eine entsprechende Bundesratsinitiative initiieren. Von den in der bundesweiten DNA-Analyse-Datei gegenwärtig erfassten rund 380.000 Datensätzen haben bayerische Polizeidienststellen aktuell etwa 73.300, das heißt rund ein Fünftel aller Datensätze zugeliefert. Seit 1998 kann die Bayerische Polizei 2.611 Datenbanktreffer verzeichnen. Davon konnte sie in 2.180 Fällen Täterhinweise erhalten und in weiteren 431 Fällen Tatzusammenhänge zwischen Straftaten herstellen.
Die DNA-Analyse hat sich binnen der wenigen Jahre ihres Einsatzes allseits unbestritten als wahre Erfolgsgeschichte der modernen Verbrechensbekämpfung etabliert. Die revolutionäre wissenschaftliche Entwicklung auf dem Gebiet der DNA hat dazu geführt, dass bereits geringe Mengen an Spurenmaterial (Blut, Sperma, Hautpartikel, Haare) für eine Analyse ausreichen. Die Anerkennung der DNA als Beweismittel im Strafverfahren ist mittlerweile Fakt. Aufgrund der zunehmenden Zahl der gespeicherten DNA-Muster und sich stets verbesserten Qualitätsstandards werden mittels DNA-Auswertungen immer häufiger zum Teil spektakuläre und lange zurückliegende Verbrechen aufgeklärt. Wie im Bereich der Daktyloskopie die Datenbank AFIS für die Zusammenführung der verformelten Fingerabdrücke und Tatortfingerspuren sorgt, werden die DNA-Muster in der DNA-Analyse-Datei (DAD), die ebenfalls beim BKA geführt wird, gespeichert und verglichen.