München, 15. Juli 2005
Pressemitteilung Nr. 309/05
Innenstaatssekretär Schmid und Justizministerin Dr. Merk: "Abschiebungshaft in Bayern entspricht in jeder Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen"
Innenstaatssekretär Georg Schmid betont, dass die Abschiebungshaft in Bayern unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beantragt, angeordnet und vollzogen wird: "Der Vollzug von Abschiebungshaft in den bayerischen Justizvollzugsanstalten entspricht in jeder Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Die Kritik des SPD-Europaabgeordneten Kreissl-Dörfler und verschiedener Flüchtlingsorganisationen ist daher vollkommen unbegründet." Schmid betont weiter, dass Abschiebungsgefangene, soweit es die personellen und räumlichen Gegebenheiten ermöglichen, nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden. So erfolgt die Unterbringung von Abschiebungshäftlingen in den Justizvollzugsanstalten in Nürnberg und München in eigenen Abteilungen. Justizministerin Merk betont außerdem: "Soweit es nur möglich ist, wird in den bayerischen Justizvollzugsanstalten bei der Ausgestaltung der Haftbedingungen die Eigenart und der Zweck der Abschiebungshaft berücksichtigt. Zum Beispiel bei der Genehmigung von Besuchen."