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München, 05. Oktober 2005

Pressemitteilung Nr. 431/05

10 Jahre Kommunale Bürgerentscheide in Bayern
Beckstein: "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide Ausdruck aktiver Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern in Kommunen"

"Nach 10 Jahren Erfahrung mit Bürgerentscheiden in Bayern ist die anfängliche Skepsis, die Teile des politischen Spektrums der Idee einer aktiven Bürgerbeteiligung zunächst entgegengebracht hatten, verflogen. Aus ihr ist eine positive und unterstützende Haltung gegenüber dem Mitwirkungsrecht für Bürgerinnen und Bürger geworden. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Ausdruck aktiver Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern unserer Gesellschaft, in unseren Kommunen und in unserem politischen Leben. Sie sind damit ein bedeutender Aspekt der aktiven Bürgergesellschaft im Sinne eines freiwilligen, am Gemeinwohl orientieren Engagements", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein bei einer Kooperationsveranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung und des Vereins Mehr Demokratie e.V. am 5. Oktober 2005 in der Hanns-Seidel-Stiftung in München. Laut Beckstein fand nach dem Antrag von "Mehr Demokratie e.V." zu einem Volksbegehren über den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des kommunalen Bürgerentscheides 1994 und weiteren Verfahrenschritten schließlich am 1. Oktober 1995 der seit 1946 achte Volksentscheid in Bayern statt. Dabei erhielt der Gesetzentwurf zur Einführung des kommunalen Bürgerentscheids eine deutliche Mehrheit und trat dann am 1. November 1995 in Kraft. "Der Kernbestand dieser Regelung hat sich seit nunmehr 10 Jahren erhalten", so Beckstein. Welche Bedeutung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gewonnen haben, zeigt sich laut Beckstein daran, dass seit Einführung dieser Instrumente bürgerschaftlicher Mitwirkung in Bayern über 1.300 Bürger- und Ratsbegehren zu breit gefächerten Themen stattgefunden haben; in über 800 Fällen mündeten sie in einen Bürgerentscheid. Allein im letzten Jahr wurden 105 Bürgerbehren eingeleitet, 71 Bürgerentscheide fanden statt.

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