München, 02. November 2005
Pressemitteilung Nr. 461/05
Beckstein bedauert Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu Scientology:
"Urteil ändert nichts an Gesamtbewertung der Scientology-Organisation als weltweit tätigem verfassungsfeindlichem Wirtschaftskonzern"
Innenminister Dr. Günther Beckstein bedauert das heutige Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH). Dieser hat in einer Einzelfallentscheidung der Berufung des Vereins Celebrity Center Scientology Kirche München e. V. gegen den Entzug des Status eines eingetragenen Idealvereins (e. V.) stattgegeben. Beckstein: "Der Verein ist nach unserer Auffassung ein Gewerbebetrieb und tritt auch als solcher im Geschäftsverkehr auf. Wir werden die schriftliche Begründung des Urteils zusammen mit der Landeshauptstadt München daher genauestens daraufhin überprüfen, warum dieser Gewerbetrieb trotzdem in der Form eines eingetragenen Idealvereins agieren können soll. Von dieser Prüfung hängt das weitere Vorgehen gegen das Urteil ab. An der Gesamtbewertung der Scientology-Organisation als weltweit tätigem verfassungsfeindlichem Wirtschaftskonzern und an der Entschlossenheit der Bayerischen Staatsregierung, ihren Kampf gegen diese Organisation mit Nachdruck fortzusetzen, hat diese Einzelfallentscheidung nichts geändert." Die Landeshauptstadt München hatte mit Bescheid vom 13.11.1995 dem Celebrity Center Scientology Kirche München e. V. den Status eines eingetragenen Idealvereins (e. V.) entzogen. Grund dafür war, dass die Organisation Training zur Persönlichkeitsentwicklung auf gewerblicher Basis verkauft. Das Verwaltungsgericht München hatte mit Urteil vom 02.06.1999 diese Entscheidung der Stadt bestätigt. Der dagegen von dem Verein eingelegten Berufung hat der BayVGH mit Urteil vom 02.11.2005 stattgegeben.