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München, 14. Dezember 2005

Pressemitteilung Nr. 511/05

Landtag beschließt Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes
Beckstein: "Einsatz modernster technischer Überwachungsinstrumente zur Verhinderung von Straftaten unerlässlich"

"Mit der heute vom Bayerischen Landtag beschlossenen Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes sieht Innenminister Dr. Günther Beckstein die Möglichkeiten für die Polizei spürbar verbessert, bevorstehende schwere Straftaten zu verhindern und terroristische Angriffe schon im Planungsstadium aufdecken zu können. "Terroristen, Kinderpornohändler, grenzüberschreitend tätige organisierte Banden und Menschenhändler planen ihre Taten via Telefon und in konspirativen Wohnungen. Um diesen Bedrohungen effektiv begegnen zu können, müssen wir mit modernsten technischen Möglichkeiten dort ansetzen, wo diese Straftaten geplant werden, um die Tatausführung wann immer möglich zu verhindern. Die Bayerische Polizei wird von den neuen Befugnissen deshalb konsequent, aber auch mit dem gebotenen Augenmaß Gebrauch machen", erläutert Beckstein. Die auf Grundlage eines Gesetzentwurfes der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Novellierung verbessert unter anderem die Befugnisse zum Einsatz technischer Möglichkeiten zur präventiven polizeilichen Telekommunikationsüberwachung und schafft eine Rechtsgrundlage für den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme. Neu im Gesetz ist die Möglichkeit, den Einsatz von Elektroimpulsgeräten - so genannten "Tasern" - im Rahmen eines kontrollierten Modellprojektes zu erproben.
Beckstein macht deutlich, dass das Innenministerium sorgfältig darauf geachtet hat, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Wohnraum- und Telekommunikationsüberwachung insbesondere zum niedersächsischen Polizeiaufgabengesetzes zu berücksichtigen. Er betont, dass bei der Ausgestaltung der neuen Befugnisse größter Wert auf die berechtigten Schutzinteressen von Berufsgeheimnisträgern gelegt wird: "Der Beichtstuhl, die Arztpraxis und das Anwaltsbüro bleiben auch künftig grundsätzlich tabu!" Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes am 01.01.2006 wird es den bayerischen Polizisten aber erlaubt sein, zur Verhütung von schwerwiegenden Straftaten oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren unter engen Voraussetzungen den netzgebundenen und netzungebundenen Telekommunikationsverkehr zu überwachen und Telekommunikationsverbindungsdaten anzufordern. Ausnahmen gelten für Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten, Geistlichen und Journalisten. Maßnahmen zur Identifikation und Lokalisation von Telekommunikationsteilnehmern werden ebenso geregelt wie die Befugnis, in besonderen Gefahrenlagen Telekommunikationsverbindungen zu unterbrechen oder zu verhindern, etwa bei Geiselnahmen oder drohenden Sprengstoffanschlägen. Beckstein: "Die neue gesetzliche Befugnis wird es künftig auch erlauben, gefährdete vermisste Personen, die ein Handy mit sich führen, mittels Telefonüberwachung zu suchen und ihren Standort zu ermitteln. Das kann lebensrettend sein."

Neu in das Polizeiaufgabengesetz aufgenommen ist ferner eine gesetzliche Regelung für den Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme. Beckstein: "Nach der EU-Erweiterung ist Bayern in die Mitte Europas gerückt und ein wichtiges Transitland nach Ost- und Südosteuropa geworden. Dieser besonderen sicherheitspolitischen Bedeutung und Verantwortung müssen wir mit neuen technischen Wegen der Gefahrenabwehr und der Kriminalitätsbekämpfung begegnen. Nur so können wir auf Dauer den rechtlich verpflichtenden Schengen-Vorgaben gerecht werden." Die neue Regelung erlaubt es der Polizei, an bestimmten Orten wie z. B. Autobahnen oder Grenzübergängen automatisiert Autokennzeichen zu erkennen und mit dem Bestand im Fahndungscomputer zu vergleichen. Gespeichert werden dabei im Trefferfall nur die Kennzeichen, nach denen polizeilich gefahndet wird. Eine flächendeckende und lückenlose Speicherung der überprüften Kennzeichen findet nicht statt. Beckstein: "Wir haben die Technik in einem Pilotprojekt im vorletzten Jahr an den deutsch-tschechischen Grenzübergängen Schirnding und Waidhaus – Autobahn bereits erfolgreich getestet. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes wird die automatisierte Kennzeichenerkennung jetzt im Regelbetrieb zum Einsatz kommen."

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