München, 18. Februar 2005
Pressemitteilung Nr. 73/05
Beckstein: "Gegenwärtige Rechtslage bei DNA-Analyse behindert noch effektivere Verbrechensbekämpfung – Datenschutzbedenken nicht stichhaltig"
Als ''nicht stichhaltig'' hat Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein Einwände des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Reinhard Vetter, gegen die Ausweitung der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung zurückgewiesen. "Die DNA-Identitätsfeststellung macht den Menschen nicht "gläsern". Es werden nur Bereiche des menschlichen Genoms ausgewertet, die keine Erbinformationen enthalten. Die Polizei will ausschließlich Straftäter überführen. Ob der Mörder etwa eine Erbkrankheit hat oder eine Disposition zu Diabetes, wird weder jetzt noch in Zukunft untersucht und ist für die Überführung des Täters auch unerheblich", betonte Beckstein. Missbrauchsgefahren, wie sie der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz sieht, sind auch nach der beabsichtigen Gesetzesänderung weiterhin wie bisher schon rechtlich ausgeschlossen und durch das angewandete Untersuchungsverfahren auch nicht möglich.
Beckstein erläuterte, dass das aus der DNA-Analyse gewonnen DNA-Identifizierungsmuster aus einer simplen Zahlenreihe besteht: "Dadurch ergeben sich im Gegensatz zu einem erkennungsdienstlichen Lichtbild, das einem Zeugen vorgelegt wird, für einen Dritten keinerlei Hinweise auf die Person."
Beckstein unterstrich erneut die Notwendigkeit einer Ausweitung der DNA-Identifizierung unter Verweis auf Studien und Untersuchungen zu Sexualmördern, Vergewaltiger und Kinderschändern: "Die Studien machen deutlich, dass diese Tatverdächtigen zuvor ganz überwiegend wegen allgemein krimineller Straftatbestände, etwa Eigentums-, Körperverletztungs- und sonstigen Gewaltdelikten auffällig geworden sind." Beckstein: "Wir brauchen den genetischen Fingerabdruck als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme um schwerste Verbrechen aufzuklären und Tätern das Handwerk zu legen, bevor sie wieder morden, vergewaltigen und Kinder schänden."