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München, 15. Februar 2006

Pressemitteilung Nr. 61/06

Beckstein: "Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz macht Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung deutlich"

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz hat deutlich gemacht, dass eine "mutige Auslegung des Grundgesetzes" nicht genügt, um die notwendige Rechtssicherheit für einen Einsatz der Streitkräfte bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft zu schaffen", betont der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein. "Notwendig ist hierzu eine Änderung des Grundgesetzes. Sie muss klar regeln, wann und auf Grund welcher Befugnisse die Streitkräfte eingesetzt werden dürfen. Bayern hat hierzu bereits im März 2004 gemeinsam mit Hessen, Sachsen und Thüringen einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht. Erst auf einer solchen zweifelsfreien verfassungsrechtlichen Grundlage lassen sich die konkreten Befugnisse der Streitkräfte einfachgesetzlich regeln. Dabei müssen selbstverständlich die vom Gericht aufgezeigten Grenzen bei der Einwirkung mit Waffengewalt beachtet werden, wonach der Abschuss eines Flugzeuges, in dem sich unbeteiligte Passagiere befinden, nicht geregelt werden kann. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die notwendigen Schritte rasch in die Wege zu leiten. Mit Blick auf das bevorstehende Großereignis der Fußballweltmeisterschaft ist zu hoffen, dass es auch in der Sache möglichst bald zu einer parteiübergreifenden Verständigung über den Einsatz der Streitkräfte im Innern kommt."

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