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München, 20. April 2007

Pressemitteilung Nr. 130/07

Beckstein: "Gegen Abschiebung irakischer Straftäter in sichere Provinzen des Nordirak spricht nichts"

"Gegen die Abschiebung irakischer Straftäter in die überwiegend kurdischen nordirakischen Provinzen Suleymania, Erbil und Dohuk spricht nichts. Die Innenminister von Bund und Ländern sind seit langem bestrebt, die Abschiebung irakischer Straftäter zu ermöglichen. Mit Beschluss vom 16./17. November 2006 hat die Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder festgestellt, dass mit Rückführungen von ausreisepflichtigen irakischen Staatsangehörigen, die in Deutschland wegen Straftaten verurteilt wurden, unter Beachtung der vom UNHCR eingeräumten Möglichkeiten begonnen werden kann. Dass nun endlich wenigstens vereinzelt Kriminelle in den Nordirak abgeschoben werden können, ist erfreulich. Dass die bayerischen Ausländerbehörden die hierfür in Frage kommenden Personen ermitteln, ist dafür selbstverständliche Voraussetzung", weist Innenminister Dr. Günther Beckstein Kritik des Bayerischen Flüchtlingsrats zurück.

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