München, 25. August 2008
Pressemitteilung Nr. 393/08
Das Innenministerium informiert: Briefwahlunterlagen können bei den Gemeinden angefordert werden
Am 28. September 2008 sind Landtagswahlen und Bezirkswahlen. Stimmberechtigte, die verhindert sind, in ihrem Wahllokal abzustimmen können bereits jetzt die Briefwahl bei ihrer Gemeinde beantragen. Antragsvordrucke enthalten die Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten bis spätestens 7. September zugehen. Stimmberechtigte können sich aber auch ohne die Vordrucke an die Gemeinden wenden. In vielen Gemeinden auch per Internet. Weitere Informationen unter
http://www.statistik.bayern.de/wahlen/landtagswahlen/