Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Gender Mainstreaming

Stiftungen

Feiertage

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

BOS-Digitalfunk

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Gebäude+Energie

Baukultur

Aktuelle Baumaßnahmen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 27. Februar 2008

Pressemitteilung Nr. 76/08

Innenminister Herrmann begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtige rechtspolitische Weiterentwicklung zum Schutz der Vertraulichkeit und des Persönlichkeitsrechts/Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden bei der Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes berücksichtigt/Herrmann fordert Bundesjustizministerin Zypries auf, ihren Widerstand gegen die Onlinedatenerhebung im Bundeskriminalamtsgesetz aufzugeben

Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht heute in einer Grundsatzentscheidung bestätigt hat, dass das Grundgesetz eine Online-Datenerhebung grundsätzlich erlaubt. Herrmann: "Die Entscheidung ist eine wichtige rechtspolitische Weiterentwicklung zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme. Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt genau analysieren. Soweit sich daraus Vorgaben für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ergeben, werden wir sie selbstverständlich – wie bereits angekündigt – im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einbauen. Schon auf den ersten Blick ist aber klar, dass die Grundlinien des bayerischen Gesetzentwurfs voll mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen." Im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz lege die vom Ministerrat beschlossene Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bereits jetzt enge inhaltliche und verfahrensmäßige Voraussetzungen für die Online-Datenerhebung fest. Herrmann: "Nach unserem Gesetzentwurf wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich als Voraussetzung für eine Online-Datenerhebung genannt. Es reicht nach dem bayerischen Entwurf im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Gesetz auch nicht aus, dass durch eine Online-Datenerhebung Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen gewonnen werden. Notwendig ist vielmehr, dass Anhaltspunke für eine so genannte Katalogtat vorliegen. Dabei handelt es sich z.B. um Mord, Totschlag oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Entsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht betont, dass eine Online-Datenerhebung den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter voraussetzt.
Darüber hinaus enthält der bayerische Gesetzentwurf weitere Vorkehrungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts. So ist die Online-Datenerhebung nur zulässig, wenn eine Erkenntnisgewinnung mit anderen Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Verpflichtend ist außerdem eine Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Herrmann: "Sobald wir die Urteilsgründe im Einzelnen ausgewertet haben, werden wir etwaige Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Schon nach einer ersten Bewertung kann man bereits sagen, dass der bayerische Gesetzentwurf die wesentlichen Gesichtspunkte, die das Bundesverfassungsgericht heute genannt hat, berücksichtigt." Ziel sei es, die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

Der Bayerische Innenminister forderte gleichzeitig Bundesjustizministerin Zypries auf, endlich ihren Widerstand gegen die Online-Datenerhebung im Bundeskriminalamtgesetz aufzugeben. "Angesichts der massiven terroristischen Bedrohung Deutschlands dürfen wir uns keine Sicherheitslücken leisten."

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion