München, 27. Februar 2008
Pressemitteilung Nr. 76/08
Innenminister Herrmann begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als wichtige rechtspolitische Weiterentwicklung zum Schutz der Vertraulichkeit und des Persönlichkeitsrechts/Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden bei der Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes berücksichtigt/Herrmann fordert Bundesjustizministerin Zypries auf, ihren Widerstand gegen die Onlinedatenerhebung im Bundeskriminalamtsgesetz aufzugeben
Innenminister Joachim Herrmann begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht heute in einer Grundsatzentscheidung bestätigt hat, dass das Grundgesetz eine Online-Datenerhebung grundsätzlich erlaubt. Herrmann: "Die Entscheidung ist eine wichtige rechtspolitische Weiterentwicklung zum Schutz der Vertraulichkeit und der Integrität informationstechnischer Systeme. Wir werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt genau analysieren. Soweit sich daraus Vorgaben für die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes ergeben, werden wir sie selbstverständlich – wie bereits angekündigt – im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens einbauen. Schon auf den ersten Blick ist aber klar, dass die Grundlinien des bayerischen Gesetzentwurfs voll mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen." Im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz lege die vom Ministerrat beschlossene Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes bereits jetzt enge inhaltliche und verfahrensmäßige Voraussetzungen für die Online-Datenerhebung fest. Herrmann: "Nach unserem Gesetzentwurf wird der Kernbereich privater Lebensgestaltung ausdrücklich geschützt. Das Bundesverfassungsgericht hat dies ausdrücklich als Voraussetzung für eine Online-Datenerhebung genannt. Es reicht nach dem bayerischen Entwurf im Gegensatz zum nordrhein-westfälischen Gesetz auch nicht aus, dass durch eine Online-Datenerhebung Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen gewonnen werden. Notwendig ist vielmehr, dass Anhaltspunke für eine so genannte Katalogtat vorliegen. Dabei handelt es sich z.B. um Mord, Totschlag oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. Entsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht betont, dass eine Online-Datenerhebung den Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter voraussetzt.
Darüber hinaus enthält der bayerische Gesetzentwurf weitere Vorkehrungen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts. So ist die Online-Datenerhebung nur zulässig, wenn eine Erkenntnisgewinnung mit anderen Mitteln aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. Verpflichtend ist außerdem eine Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission. Herrmann: "Sobald wir die Urteilsgründe im Einzelnen ausgewertet haben, werden wir etwaige Anpassungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Schon nach einer ersten Bewertung kann man bereits sagen, dass der bayerische Gesetzentwurf die wesentlichen Gesichtspunkte, die das Bundesverfassungsgericht heute genannt hat, berücksichtigt." Ziel sei es, die Novellierung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
Der Bayerische Innenminister forderte gleichzeitig Bundesjustizministerin Zypries auf, endlich ihren Widerstand gegen die Online-Datenerhebung im Bundeskriminalamtgesetz aufzugeben. "Angesichts der massiven terroristischen Bedrohung Deutschlands dürfen wir uns keine Sicherheitslücken leisten."