Bayerisches Staatsministerium des Innern

 zum Inhaltsmenüzum Inhaltsbereich
Bayerisches Staatsministerium des Innern
Wappen

Wahlen

Kommunen

Ausländerrecht

E-Government

Ehrenamt

Weitere Themen

Innere Sicherheit

Polizei

Verkehrssicherheit

Verfassungsschutz

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophen- und Zivilschutz

BOS-Digitalfunk

Staatsbauverwaltung

Themen, Vergabe

Staatlicher Hochbau

Recht, Städtebau, Bautechnik

Wohnen in Bayern

Städtebauförderung

Straßen- und Brückenbau

Aufgaben

Organisation

Geschichte

Aktuelle Meldungen

Archiv

Termine

Fotos

Newsletter-Abonnement

Kontakt

Publikationen

Formulare

Reden

Gesetze

Gesetzentwürfe

Berufe und Stellen

Feedback

Links

Bundestags- und Europawahl

Landtags- und Bezirkswahlen

Gemeinde- und Landkreiswahlen

Volksbegehren und Volksentscheide

Kommunale Zusammenarbeit

Sparkassen

Finanzen

Kommunale Friedhöfe

Daten und Fakten

Themen

Asyl

Daten und Fakten

Verwaltungsvorschriften

Bürgerservice

Behördennetz

Foto-Wettbewerb

Kommunales Ehrenamt

Feuerwehr

Rettungswesen

Katastrophenschutz

Sicherheitswacht

Verkehrssicherheit

Wahlhelfer

Stiftungen

Verwaltungsgerichte

Städtebauförderung

Straßenbau Amphibienschutz

Staatswappen

Staatsangehörigkeit, Einbürgerung

Personenstandsrecht

Datenschutz

Statistik

Feiertage

Stiftungen

Sponsoring

Gender Mainstreaming

Das Bayerische Sicherheitskonzept

Themen

Prävention

Kriminalstatistik

Organisation

Internationale Zusammenarbeit

Sicherheitstipps

Themen

Unfallstatistik

Verfassungsschutzberichte

Politischer Extremismus

Notruf 112

Ausbildung

Ausstattung

Basis

Kommunikation

Vorsichtsmaßnahmen

Integrierte Leitstellen

Notruf 112

Landrettung

Luftrettung

Berg-, Höhlen- u. Wasserrettung

Weitere Themen

Veröffentlichungen

Katastrophenschutz

Zivilschutz

Aktuelles

Einführung in Bayern

Netzaufbau

Umwelt und Gesundheit

Service

Nutzerbereich BOS

Organisation

Oberste Baubehörde

Zahlen und Fakten

Vergabe-/ Vertragswesen

PPP

Bauen + Demographie

Gebäude+Energie

Landschaftsplanung

Baukultur

Organisation

Baumaßnahmen

Programme und Initiativen

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Straßenrecht

Baurecht

Städtebau

Bautechnik

Marktüberwachung

Gesetze und Vorschriften

Links

Recht Wohnberechtigung

Wohngeld

Förderung

Planung

Experimenteller Wohnungsbau

Zahlen und Fakten

Service

Aufgaben

Programme

Projekte

Vorschriften

Veröffentlichungen

Formulare

Aufgaben

Organisation

Baukultur

BAYSIS

Zahlen und Fakten

Veröffentlichungen

Service

Pressemitteilungen

Kommunaler Newsletter

 
Start | Inhalt | Kontakt
Schrift + | -

München, 30. November 2009

Pressemitteilung Nr. 497/09

Innenminister Herrmann: "Mit dem Feuerwehrführerschein sichert Bayern die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen"

Innenminister Joachim Herrmann hat heute die ersten so genannten Feuerwehrführerscheine an Mitglieder der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, des Arbeiter-Samariter-Bundes und der Johanniter-Unfall-Hilfe übergeben. "Andere reden, wir handeln", so Herrmann. "Bayern hat als erstes Bundesland von der Gesetzesänderung des Bundes Gebrauch gemacht und damit den Erwerb einer Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht. Wir haben die Möglichkeiten und Spielräume, die uns der Bund eingeräumt hat, voll ausgenutzt, um eine möglichst einfache, unbürokratische und kostengünstige Lösung zu erreichen. Mit dem Feuerwehrführerschein sichern wir die Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen."
Die seit 1999 geltenden europäischen Führerscheinvorschriften hatten den Pkw-Führerschein von 7,5 auf 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht beschränkt. Bei den Feuerwehren, Rettungs- und Hilfsorganisationen bestehen deshalb zunehmend Schwierigkeiten, jungen Nachwuchs zu finden, der die schweren Fahrzeuge fahren darf. Auf hartnäckiges Drängen Bayerns hatte der Bundestag im Sommer 2009 endlich den Weg für einen so genannten Feuerwehrführerschein frei gemacht. Für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen wurde eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung ermöglicht, deren Einzelheiten von den Ländern geregelt werden können.

nach oben  •  Impressum  •  Druckversion