München, 27. Februar 2009
Pressemitteilung Nr. 68/09
Joachim Herrmann: "Bayerisches Versammlungsgesetz im Kern bestätigt – Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht überwiegend abgelehnt"
"Der Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen das Bayerische Versammlungsgesetz ist weitgehend erfolglos geblieben. Das Gesetz wurde in seinem Kern von Karlsruhe nicht beanstandet. Wichtig ist in meinen Augen auch, dass die gegen rechtsradikale Umtriebe gerichteten Regelungen des Versammlungsgesetzes unangetastet bleiben. In der Koalitionsvereinbarung haben die Regierungsfraktionen im Übrigen bereits Änderungen des Versammlungsgesetzes vereinbart, die das Versammlungsrecht unbürokratischer und damit bürgerfreundlicher ausgestalten werden. Bei den bereits laufenden Arbeiten für einen Gesetzesentwurf werden wir nun prüfen, welche Folgerungen aus dem Karlsruher Beschluss zu ziehen sind", sagte Innenminister Joachim Herrmann zum heute bekannt gemachten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Bayerische Versammlungsgesetz.
Herrmann betonte, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich einzelne Bußgeldtatbestände außer Vollzug gesetzt und für polizeiliche Übersichtsaufnahmen und –aufzeichnungen vorläufig weitere Voraussetzungen aufgestellt hat. Der Innenminister: "Bei dieser Sachlage kann von einer ''kräftigen Watschn'' für den bayerischen Gesetzgeber, wie die SPD behauptet, keine Rede sein. Das belegt schon die Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den Antragstellern zwei Drittel der Verfahrenskosten auferlegt hat. Insofern steht es zwei zu eins für die Staatsregierung. Das Bundesverfassungsgericht ließ das Versammlungsgesetz in nahezu allen Kernanliegen unbeanstandet. Selbst bei den Bußgeldtatbeständen, die es vorläufig bis zur Hauptsache außer Vollzug gesetzt hat, ließ es die zu Grunde liegenden Pflichten unberührt. Auch hat die Polizei grundsätzlich weiter die Befugnis zu Übersichtsaufnahmen und -aufzeichnungen."