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München, 14. Januar 2010

Pressemitteilung Nr. 6/10

Tschechien: Bei allgemeinen Verkehrskontrollen der tschechischen Polizei ab sofort Alkoholkontrolle Pflicht

Das Bayerische Staatsministerium des Innern weist darauf hin, dass die Tschechische Republik zum Jahreswechsel eine Neuregelung bei Alkoholkontrollen im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen der Polizei getroffen hat. Aufgrund eines starken Anstiegs schwerer Verkehrsunfälle mit Beteiligten unter Alkoholeinwirkung erließ der tschechische Polizeipräsident die verbindliche Weisung, im Rahmen allgemeiner Verkehrskontrollen grundsätzlich auch eine Alkoholkontrolle beim Fahrzeugführer durchzuführen. Bei Verdachtsmomenten kann sich diese Kontrolle auch auf die eingeschränkte Fahrtüchtigkeit infolge der Einnahme anderer Suchtmittel erstrecken.

Verweigert der Fahrzeugführer die Durchführung der Alkoholkontrolle kann dies die zwangsweise Vorführung bei einem Amtsarzt in Tschechien zur Folge haben. Außerdem stellt die Weigerung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 2.000 Euro und einem Fahrverbot bis zu zwei Jahren in Tschechien geahndet werden kann. In Tschechien gilt im Straßenverkehr im Übrigen ein striktes Alkoholverbot.

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