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München, 08. März 2010

Pressemitteilung Nr. 74/10

Joachim Herrmann: "Feuerwehrführerschein auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhängern erweitern"
Einladung an die Presse

Bayern hatte im vergangenen Jahr mit massivem Druck dafür gesorgt, dass zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen der Pkw-Führerschein und eine organisationsinterne Ausbildung und Prüfung, besser bekannt als Feuerwehrführerschein, ausreichen. Mehr war mit dem damals zuständigen SPD-Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee nicht zu machen. Im Bundesrat hatte Bayern ausdrücklich erklärt, dass diese Regelung nur ein erster Schritt sein könne. "Wir brauchen den Feuerwehrführerschein auch für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen sowie für Fahrzeuge mit Anhängern, wie etwa Bootsanhänger der Wasserwacht oder der Feuerwehr", so Innenminister Joachim Herrmann. "Für die Einsatzfähigkeit unserer Rettungskräfte ist das von großer Bedeutung."

Innenminister Joachim Herrmann wird gemeinsam mit der Präsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, Christa Prinzessin von Thurn und Taxis, der Vorsitzenden der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes, Ulrike Scharf, und dem Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Bayern, Alfons Weinzierl,

am Mittwoch, den 10. März 2010, um 14.00 Uhr,
in der Landesgeschäftsstelle des Bayerischen Roten Kreuzes,
Garmischer Straße 19 – 21, in München

über eine neue Gesetzesinitiative Bayerns informieren. Bei dem Pressetermin werden auch Fahrzeuge und Gespanne vorgestellt, auf die sich die Initiative bezieht.

Berichterstatter und Bildberichterstatter sind herzlich eingeladen. Bitte Presseausweise bereit halten.

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