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München, 10. Oktober 2011

Pressemitteilung Nr. 385/11

Innenminister Joachim Herrmann: "Abhören verschlüsselter Telekommunikation stets im rechtlichen Rahmen - Landesdatenschutzbeauftragter in Überprüfung eingeschaltet"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat darauf hingewiesen, dass die so genannte Quellen-TKÜ, das Abhören verschlüsselter Telekommunikation, eine gesetzlich vorgesehene Maßnahme zur Strafverfolgung im Kampf gegen schwere Verbrechen ist. Herrmann: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird. Nichts anderes ist in Bayern bisher praktiziert worden. Sämtlichen Maßnahmen ist – wie gesetzlich vorgesehen – auch ein richterlicher Beschluss vorausgegangen."
Auf Grund der Veröffentlichungen des Chaos-Computer-Clubs (CCC) haben die Spezialisten des BLKA gestern sofort nach Bekanntwerden der im Internet veröffentlichten Informationen und Ausführungen eine Erstbewertung und Prüfung vorgenommen. Die Erstbewertung des BLKA hat ergeben, dass die dem CCC zugespielte Software einem Ermittlungsverfahren der Bayerischen Polizei aus dem Jahr 2009 zugeordnet werden kann. Noch nicht bestätigt werden könne, ob es sich bei der vorliegenden Datei um eine Testversion aus der Entwicklungsphase oder um die später im Verfahren tatsächlich eingesetzte Version der Software handelt. Herrmann: "Unabhängig davon werden unsere Spezialisten die Prüfungen intensiv fortführen. Darüber hinaus habe ich den Landesbeauftragten für den Datenschutz in Bayern, Dr. Thomas Petri, gebeten, die entsprechende technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sorgfältig zu prüfen."

Das Justizministerium und das Innenministerium haben dem Bayerischen Landtag umfangreich zur Quellen-TKÜ im relevanten Zeitraum berichtet (Landtagsdrucksache 16/8747 vom 5. Juli 2011 und 16/8125 vom 29. April 2011). Herrmann abschließend: "Alle vom BLKA umgesetzten Quellen-TKÜ-Maßnahmen wurden auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft mit richterlichem Beschluss in der vom Gericht beschlossenen Form umgesetzt."

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