


KÜCHLE-MAAS, Caroline, Allertshausen, Landkreis Haßberge
Frau KÜCHLE-MAAS war am 28.06.2008 zu Besuch bei ihren Eltern in Allertshausen, Gemeinde Maroldsweisach. In der Nachbarschaft fand an diesem Abend eine private Feier statt, an der auch mehrere, dem rechten Spektrum zurechenbare Personen teilnahmen. Spät in der Nacht hielt ein Gast eine lautstarke Rede mit rechtsradikalen Parolen. Dabei fielen Sätze wie "Der Jude ist der Feind, den man ausrotten muss" oder "Der weißen Rasse gehört Europa und die Kanaken rotten wir im Nachhinein aus". Obwohl die Parolen lautstark die Runde machten und auch von anderen Anwohnern wahrgenommen werden konnten, ging keine entsprechende Mitteilung bei der Polizei ein.
Frau KÜCHLE-MAAS entschloss sich jedoch diese rechtsradikale Hetze nicht auf sich beruhen zu lassen und erstattete zwei Tage später bei der KPI Würzburg Strafanzeige. Hierbei übergab sie, neben einer Liste mit den fremdenfeindlichen und antisemitischen Parolen, auch eine Aufstellung der von ihr notierten Autokennzeichen der Gäste. Aufgrund ihrer detaillierten Aussage konnte von der Kripo Würzburg letztendlich der Täter, ein 23-jähriger Mann aus Kulmbach, der bereits einschlägig vorbestraft und lokalen rechten Szene zugeschrieben wird, ermittelt werden.
MEYER, Klaus, Beratzhausen, Landkreis Regensburg
Herrn Klaus MEYER waren am 19. Juli 2008, gegen Mitternacht am Ortsrand von Beratzhausen im Landkreis Regensburg zwei dunkel gekleidete Männer aufgefallen, die dort um die Wohnhäuser schlichen. Er rief umgehend die Polizeieinsatzzentrale an und verfolgte das auffällige Duo über 10 Minuten lang. Dabei hielt er ständig mit der Einsatzzentrale in Regensburg Kontakt.
Dank seiner detaillierten Informationen konnte schon wenig später eine Zivilstreife in Tatortnähe einen BMW mit spanischem Nationalitätskennzeichen feststellen und einen Mann festnehmen. In einem angrenzenden Rapsfeld wurden durch weitere Polizeikräfte, darunter auch ein Hubschrauber, zwei weitere Männer mit rumänischer Staatsangehörigkeit aufgespürt und festgenommen. Durch die nachfolgenden Ermittlungen konnten der Einbrecherbande eine Vielzahl von Einbrüchen unter anderem im Landkreis Regensburg nachgewiesen werden. Dabei entstand ein Gesamtschaden von annähernd 19.000 Euro. Wegen Bandendiebstahls in 22 Fällen erließ der zuständige Haftrichter Haftbefehl gegen die Männer.
Durch das couragierte Eingreifen von Herrn MEYER, der als Ortskundiger den Fahndnungskräften der Polizei wertvolle Hinweise gab, gelang es, diese internationaleTätergruppe festzunehmen und zu überführen.
HAIMERL, Paul und STEIGER, Michael, Volkenschwand, Landkreis Kelheim
Am 06.06.2008, gg. 22.00 Uhr, beobachteten Herr Egid LUTZ, Herr Paul HAIMERL und Herr Michael STEIGER einen Pkw mit auswärtigem Kennzeichen, der in der Nähe ihres Wohnortes Volkenschwand in die Abfahrt einer Kiesgrube fuhr. Da sich nach einiger Zeit nichts mehr ereignete, kam ihnen dies verdächtig vor, und sie gingen zur Kiesgrubeneinfahrt um nachzusehen. Dort fanden sie den Wagen unversperrt und verlassen vor, im geöffneten Kofferraum lagen vier große Kanister und ein Gartenschlauch, ein Fahrer war nicht in Sicht. Um der Sache weiter auf den Grund zu gehen, gingen sie zu einer in der Kiesgrube abgestellten Raupe. Plötzlich rannte ein Mann hinter der Raupe hervor und wollte in Richtung des abgestellten Pkw flüchten. Die drei Männer liefen sofort hinterher stellten den Mann. Auf Fragen nach dem Grund seiner Anwesenheit äußerte sich der Mann sehr unglaubwürdig. Da er zudem stark nach Diesel roch, verständigten die drei Männer die Polizei und hielten den Mann bis zum Eintreffen der Streife fest.
Vor Ort wurde durch die Ermittler festgestellt, dass der Mann bereits den Tankdeckel der Raupe aufgebrochen und mit einem Brecheisen das vorhandene Tanksieb durchstochen hatte. Bei der weiteren Sachbearbeitung durch die Ermittlungsbeamten der PI Mainburg konnten dem 30-jährigem Täter zahlreiche weitere Dieseldiebstähle im Regierungsbezirk Niederbayern nachgewiesen werden, insgesamt erbeutete er dabei über 1.700 Liter Dieselkraftstoff.
HALIMAJ, Emin und OSMANI, Gezim , München
In den Abendstunden des 18. Oktober 2008 lauerten zwei zunächst unbekannte vermummte Täter Herrn HALIMAJ, der die Tageseinnahmen seines Fruchtmarktes zur Bank bringen wollte im Treppenhaus seines Geschäfts auf.
Während ein Täter ihm einen Schlag ins Gesicht versetzte, versuchte der zweit ihm die Geldkassette mit den Einnahmen zu entreißen. Herr HALIMAJ verteidigte sich jedoch beherzt, woraufhin einer der beiden Täter mit den Fäusten auf ihn einschlug und der zweite die Flucht ergriff. Bei dem Versuch den zweiten Täter festzuhalten attackierte ihn dieser heftig durch Schläge auf den Kopf und den Oberkörperbereich.
Eine Weile gelang es Herrn HALIMAJ trotzdem den Täter festzuhalten, doch schließlich gelang auch diesem die Flucht. Herr HALIMAJ rannte dem Mann, zusammen mit dem durch die Hilferufe alarmierten, Herrn OSMANI hinterher. Die beiden Männer konnten den Mann kurz darauf stellen und ihn einer herbeigerufenen Polizeistreife übergeben.
Der zweite Tatverdächtige stellte sich tags darauf bei der Polizei, nachdem er erfahren hatte, dass er als Täter ermittelt worden war. Das couragierte und schnelle Einschreiten der beiden Männer hat in hohem Maße dazu beigetragen, dass die Tat schnell geklärt und die beiden Täter festgenommen werden konnten.
HUBER, Sebastian und KELLER, Matthias, München
Am 26. September 2008 wurden Herr Matthias KELLER und Herr Sebastian HUBER Zeugen einer schweren Körperverletzung. Sie befanden sich nach Ende der Ausschankzeit auf dem Oktoberfest auf dem Weg zur U-Bahn, als Sie auf Höhe der Wirtsbudenstraße 146 Zeugen einer gefährlichen Körperverletzung wurden.
Ein 32jähriger Mann rempelte zunächst zwei, ebenfalls auf dem Heimweg befindliche, Männer an, die ihn daraufhin aufforderten, sie in Ruhe zu lassen. Der alkoholisierte Täter zog völlig unvermittelt ein Fallmesser und ging damit auf die beiden Geschädigten los. Einer der beiden wurde mit dem Messer am Oberschenkel getroffen, wobei das Handy in der Hosentasche eine schlimmere Verletzung verhinderte. Der zweite Geschädigte erlitt bei der überfallartigen Attacke eine Schnittwunde am Hals.
Matthias KELLER und Sebastian HUBER zögerten keine Sekunde und kamen den beiden Verletzten zu Hilfe. Sie entwanden dem Täter, trotz heftiger Gegenwehr das Messer und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizeieinsatzkräfte fest. Bei ihrer Hilfsaktion wurden sie vom Täter durch Bisse in den Unterarm bzw. in die Schulter verletzt.
Ohne ihr mutiges und selbstloses Eingreifen hätte der Mann seine Angriffe – mit schwereren Folgen für die beiden Opfer - fortsetzen oder flüchten können.
ROSNER, Patrick, Nürnberg
In den frühen Abendstunden des 7. Februar 2009 fuhr ein 15-Jähriger mit dem Fahrrad auf der Suche nach einem geeigneten Opfer durch die Kettelersiedlung in Nürnberg. In der Germersheimer Straße entdeckte er eine 83-jährige Rentnerin, der er die Handtasche rauben wollte. Mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert fuhr er von hinten mit dem Rad an sein Opfer heran und versuchte der Rentnerin im Vorbeifahren die Handtasche zu entreißen. Obwohl sein wehrloses Opfer zu Boden stürzte und zwei Meter von ihm mitgeschleift wurde, ließ sie ihre Tasche nicht los. Der Täter versuchte daraufhin ohne Beute mit dem Fahrrad zu flüchten.
Herr Patrick ROSNER, der die Tat beim Einbiegen in die Germersheimer Straße mit seiner Freundin, Frau Barbara S. beobachtet hatte, schnitt dem Flüchtenden mit seinem Pkw den Weg ab. Der Räuber touchierte dabei mit seinem Fahrrad den Kotflügel seines Fahrzeugs und stürzte zu Boden. Herr ROSNER sprang sofort aus seinem Auto und hielt den unverletzten Täter bis zum Eintreffen der Polizeistreife fest. Frau S. kümmerte sich in der Zwischenzeit um die verletzte Rentnerin, leistete Erste Hilfe und verständigte die Polizei.
Ohne das schnelle und beherzte Eingreifen des Zeugen Rosner wäre die Festnahme des maskierten Täters, der im Landkreis Nürnberger Land wohnt und sich nur zu einem Besuch in der Kettelersiedlung aufgehalten hatte, vermutlich nicht möglich gewesen.
KOHLERT, Marc und RAMEZANI, Moein, Aschaffenburg
Herr Kohlert und Herr Ramezani bemerkten während ihrer Arbeitszeit in einem Elektromarkt in Aschaffenburg ein junges Paar mit einem Kleinkind, das sich von einem Arbeitskollegen beraten ließ. Das Kind wirkte beinahe apathisch, was beiden auffällig erschien. Bei näherer Betrachtung stellten sie fest, dass das Kind offensichtlich von blauen Flecken und Hämatomen übersät war. Sie beschlossen, diesen Fall dem Jugendamt zu melden. Um an die Adresse der Kunden zu gelangen ließen sie die Adresse der Kunden auf eine Rechnung eintragen.
Mit dieser Adresse ausgestattet, suchten sie sich umgehend im Internet die Adresse des zuständigen Jugendamtes heraus und schilderten dem dortigen Sachbearbeiter ihre Beobachtungen. Eine umgehende Überprüfung des zuständigen Jugendamtes noch am gleichen Tag bestätigte den Anfangsverdacht der beiden Zeugen. Das 21 Monate alte Kind wurde von dem damaligen Lebensgefährten seiner Mutter mehrfach misshandelt.
Die weiteren Ermittlungen von Jugendamt und der Kriminalpolizei Würzburg ergaben, dass die alleinerziehende Krankenschwester tatenlos zugesehen hatte, wie ihr 24-jähriger, rauschgiftabhängiger Freund das Kleinkind mehrfach schlug. Aufgrund der außergewöhnlichen Initiative von Herrn Kohlert und Herrn Ramezani gelang es, das schreckliche Martyrium des kleinen Jungen zu beenden. In seinem Urteilsspruch im Verfahren gegen die 24-jährige Mutter hob der Richter die Zivilcourage der beiden Zeugen hervor. Ohne deren Einschreiten wäre das Kind heute vielleicht nicht mehr am Leben.
A. Ayfer und A. Abdolrasoul, München
Am Dienstag, den 11.08.2009, gegen 19.30 Uhr, befand sich ein 53jähriger Mann auf einem Kinderspielplatz an der Dietersheimer Straße in der Alten Heide in München, wo er zwei fünf- und sechsjährige Mädchen ansprach, die sich dort ohne ihre Eltern befanden. Die Eltern hielten sich im Garten ihres Anwesens, ca. 40 Meter vom Spielplatz entfernt - jedoch mit Sichtkontakt zum Spielplatz -, auf.
Der Mann lockte die beiden Mädchen unter einem Vorwand hinter ein Gebüsch, so dass die Kinder der visuellen Kontrolle durch die Eltern und durch Erwachsene auf dem Spielplatz entzogen waren.
Diesen Vorgang beobachtete das Ehepaar A. und reagierte sofort. Sie liefen hinter das Gebüsch und trafen dort den Mann an, der gerade mit den Kindern sprach. Wie sich herausstellte, hatte er den beiden Mädchen eingeredet, dass er seine Freunde verloren hätte und sie ihm bei der Suche helfen sollen.
Frau A. sprach den Mann lautstark an, was er mit den Kindern machen würde, woraufhin dieser sofort die Flucht ergriff. Herr A. nahm umgehend die Verfolgung auf und forderte den Verdächtigen auf, stehen zu bleiben. Der Aufforderung kam der Mann jedoch zunächst nicht nach. Erst als sich eine zweite, namentlich nicht bekannte Person an der Verfolgung beteiligte, blieb der Verdächtige in einiger Entfernung zum Tatort stehen. Herr A. stellte dabei sicher, dass der Mann sich nicht entfernen konnte und wartete mit ihm zusammen das Eintreffen der Polizeistreifen ab.
Währenddessen hatte Frau A. Kontakt zu den Eltern der beiden Mädchen aufgenommen, ihnen von dem Vorfall berichtet und die Kinder ihren Eltern übergeben.
Der Beschuldigte wurde auf Anordnung des Jourstaatsanwalts vorläufig festgenommen. Am 12.08.2009 wurde Haftbefehl wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen ihn erlassen. Er stritt jedoch ab, die Kinder in der Absicht eines sexuellen Kontakts angesprochen zu haben.
Wie sich herausstellte, ist der Beschuldigte in der Vergangenheit allerdings in Baden-Württemberg diverse Male mit ähnlichem Modus operandi kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten. In den Jahren 1999 und 2001 wurde er rechtskräftig zu einer Geld-, bzw. Bewährungsstrafe wegen einschlägiger Delikte verurteilt. Der Beschuldigte hatte in der Vergangenheit mehrfach Kinder angesprochen, der Sozialkontrolle Erwachsener unter Vorwänden entzogen, sein Glied entblößt und die Kinder aufgefordert, das Glied anzufassen. In einem der bekannt gewordenen Fälle führte er die Hand eines Kindes mit Gewalt an sein Glied. Augrund des nahezu identischen Modus ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch am 11.08.2009 eine entsprechende Tat begehen wollte.
Nur durch das sofortige und couragierte Einschreiten des Ehepaares A. konnte verhindert werden, dass die beiden Mädchen Opfer eines vollendeten sexuellen Missbrauchs wurden. Hier wäre bei den Opfern zweifellos eine tiefgreifendere Traumatisierung entstanden, als bei dieser, im Versuchsstadium verhinderten Tat. Herr A. ermöglichte durch seine mutige und konsequente Verfolgung des Täters dessen unmittelbare Festnahme auf frischer Tat.