Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen
Tätigkeitsbereich
In Bayern werden im öffentlichen Gesundheitsdienst Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes übertragen sind, eingesetzt. Sie nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektionen,
- Mitwirkung auf dem Gebiet der Hygiene, z. B. Ortsbesichtigungen, Besichtigungen von Schulen, Bädern, Abfallplätzen, Betrieben,
- Mitwirkung bei der Überwachung der Wassergewinnungs- und -versorgungsanlagen sowie der Abwasserbeseitigungsanlagen mit Entnahme von Proben,
- Verwendung im Bürodienst, z. B. Vermerke über Besichtigungsergebnisse, schriftliche Stellungnahmen und Auskünfte, Aktenführung.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin kann zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweist.
Ausbildung
Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der ca. zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie den Desinfektorenlehrgang und einen viermonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
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Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. 089 2176-2304
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Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871 808-1122
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Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5680-122
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Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Tel. 0921 604-1733
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Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53-1528
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Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931 380-1240
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Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel. 0821 327-2557
Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:
Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
Stadt Augsburg, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
Stadt Nürnberg, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
Stadt Memmingen, Postfach 18 53, 87668 Memmingen