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Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen

Tätigkeitsbereich

In Bayern werden im öffentlichen Gesundheitsdienst Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes übertragen sind, eingesetzt. Sie nehmen insbesondere folgende Aufgaben wahr:

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum Hygienekontrolleur oder zur Hygienekontrolleurin kann zugelassen werden, wer den mittleren Schulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene förderliche Berufsausbildung nachweist.

Ausbildung

Die staatlichen Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der ca. zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie Praktika in einem Krankenhaus sowie einem Badebeckenbetrieb und einer Trinkwasserversorgungsanlage ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie den Desinfektorenlehrgang und einen viermonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

Übernahme in das Beamtenverhältnis

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 6) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
Stadt Augsburg, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
Stadt Nürnberg, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
Stadt Memmingen, Postfach 18 53, 87668 Memmingen