Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen
Tätigkeitsbereich
In Bayern werden im öffentlichen Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes übertragen sind, eingesetzt. Sie nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:
Schulgesundheitspflege
- Organisation der Untersuchungstermine und Dokumentation der Ergebnisse,
- Durchführung des Schuleingangsscreenings und Erhebung, standardisierter Befunde, insbesondere Messen und Wiegen, Seh-, Hör- und Sprachtests sowie Motorikscreening,
- Mitwirkung bei der ärztlichen Untersuchung und Beratung,
- Mitwirkung beim Erheben anamnestischer Angaben bei Eltern, Kindern, Lehrern usw.,
- Mitwirkung bei der Einleitung notwendiger Maßnahmen;
Impfungen
- Organisation der Impftermine und Dokumentation der Ergebnisse,
- Assistenz für die Ärztinnen und Ärzte bei der Durchführung von Impfungen;
Gesundheitsaufklärung; Gesundheitserziehung
- Mitwirkung bei jedem gegebenen Anlass im übertragenen Aufgabenbereich, insbesondere im Rahmen der Gesundheitshilfe auch für körperlich und geistig Behinderte, der Mütterberatung und der Tuberkulosefürsorge;
Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (ehem. Heimaufsicht)
- Mitwirkung bei der Beurteilung der Pflegequalität in Altenheimen bzw. Betreuungsqualität in Heimen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Mitwirkung bei den Heimnachschauen und der Erstellung von Berichten und bei sonstigen Fragen;
Dokumentation und Statistik
- Aktenführung, Karteiführung und alle vorgeschriebenen Statistiken im übertragenen Aufgabenbereich
Weiterbildungsvoraussetzungen
Die Weiterbildung zum Sozialmedizinischen Assistenten oder zur Sozialmedizinischen Assistentin erfolgt verwaltungsintern und setzt im staatlichen Bereich die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt voraus. Für die Weiterbildung kommen Bewerber oder Bewerberinnen in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin verfügen. Die Weiterbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Im Rahmen der fachtheoretischen Weiterbildung wird ein dreimonatiger Lehrgang mit anschließender Prüfung absolviert.
Eingruppierung
Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 5 oder 6 TV-L.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
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Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. 089 2176-2304
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Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871 808-1122
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Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5680-122
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Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Tel. 0921 604-1733
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Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53-1528
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Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931 380-1240
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Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel. 0821 327-2525
Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:
Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
Stadt Augsburg, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
Stadt Nürnberg, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
Stadt Memmingen, Postfach 18 53, 87668 Memmingen.