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Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen

Tätigkeitsbereich

In Bayern werden im öffentlichen Gesundheitsdienst Sozialmedizinische Assistenten und Sozialmedizinische Assistentinnen sowohl in der Staatsverwaltung bei den 71 bayerischen Landratsämtern als auch bei kreisfreien Städten, soweit ihnen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes übertragen sind, eingesetzt. Sie nehmen insbesondere folgende Aufgaben im Bereich der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge wahr:

Schulgesundheitspflege

Impfungen

Gesundheitsaufklärung; Gesundheitserziehung

Fachbereich Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (ehem. Heimaufsicht)

Dokumentation und Statistik

Weiterbildungsvoraussetzungen

Die Weiterbildung zum Sozialmedizinischen Assistenten oder zur Sozialmedizinischen Assistentin erfolgt verwaltungsintern und setzt im staatlichen Bereich die vorherige Einstellung bei einem Landratsamt voraus. Für die Weiterbildung kommen Bewerber oder Bewerberinnen in Betracht, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin verfügen. Die Weiterbildung umfasst eine neunmonatige praktische einschlägige Tätigkeit im Landratsamt und in Einrichtungen der Kranken-, Behinderten- oder Altenpflege. Im Rahmen der fachtheoretischen Weiterbildung wird ein dreimonatiger Lehrgang mit anschließender Prüfung absolviert.

Eingruppierung

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erfolgt die Eingruppierung abhängig von der ausgeübten Tätigkeit in die Entgeltgruppe 6, 7 oder 8 TV-L.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Für die Einstellung bei den fünf kommunalen Gesundheitsämtern in Bayern sind zuständig:

Landeshauptstadt München, Marienplatz 8, 80331 München
Stadt Augsburg, Maximilianstr. 4, 86145 Augsburg,
Stadt Nürnberg, Fünferplatz 2, 90403 Nürnberg,
Stadt Ingolstadt, Postfach 21 09 64, 85024 Ingolstadt und
Stadt Memmingen, Postfach 18 53, 87668 Memmingen.