Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen
Tätigkeitsbereich
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen die Einhaltung der Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Sie führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen durch (§ 39 Abs. 1 LFGB).
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur oder zur Lebensmittelkontrolleurin kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat.
Ausbildung
Die staatlichen Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
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Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. 089 2176-2304
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Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871 808-1122
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Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5680-122
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Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Tel. 0921 604-1223
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Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53-1528
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Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931 380-1232
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Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel. 0821 327-2237
Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.