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Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen

Tätigkeitsbereich

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen die Einhaltung der Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB). Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Sie führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probenahmen durch (§ 39 Abs. 1 LFGB).

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur oder zur Lebensmittelkontrolleurin kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung bestanden hat.

Ausbildung

Die staatlichen Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin leisten sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ab. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

Übernahme in das Beamtenverhältnis

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:

Falls Sie an einer Einstellung bei einer kreisfreien Stadt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.