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Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen

Tätigkeitsbereich

Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen werden in Bayern bei den Landratsämtern beschäftigt. Sie sind insbesondere bei der Futtermittelprobenahme, der Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Durchführung der Plausibilitätskontrollen in HI-Tier eingesetzt. Weiterhin wirken sie in den Aufgabengebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierarzneimittel und in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum Veterinärassistenten oder zur Veterinärassistentin kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/in oder die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft oder der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft oder an einer Höheren Landbauschule oder einen vom Staatsministerium des Innern als gleichwertig anerkannten Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen hat.

Ausbildung

Die Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie einen fünfmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

Übernahme in das Beamtenverhältnis

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Bewerbung

Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind: