Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen
Tätigkeitsbereich
Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen werden in Bayern bei den Landratsämtern beschäftigt. Sie sind insbesondere bei der Futtermittelprobenahme, der Kontrolle der Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie der Durchführung der Plausibilitätskontrollen in HI-Tier eingesetzt. Weiterhin wirken sie in den Aufgabengebieten Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierkörperbeseitigung, Tierarzneimittel und in Teilbereichen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes mit.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Ausbildung zum Veterinärassistenten oder zur Veterinärassistentin kann zugelassen werden, wer die Meisterprüfung für den Beruf Landwirt/in oder die Abschlussprüfung an einer staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft oder der Staatlichen Fachakademie für Landwirtschaft oder an einer Höheren Landbauschule oder einen vom Staatsministerium des Innern als gleichwertig anerkannten Bildungsgang mit Erfolg abgeschlossen hat.
Ausbildung
Die Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildungsdauer werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Aufgabenbereich einer Kreisverwaltungsbehörde vertraut gemacht. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung absolvieren sie einen fünfmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Übernahme in das Beamtenverhältnis
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.
Bewerbung
Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern in Bayern sind die Regierungen zuständig. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie gerne auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind:
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Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39, 80538 München, Tel. 089 2176-2304
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Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Tel. 0871 808-1122
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Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, Tel. 0941 5680-122
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Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Tel. 0921 604-1223
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Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel. 0981 53-1528
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Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931 380-1232
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Regierung von Schwaben
Fronhof 10, 86152 Augsburg, Tel. 0821 327-2557